Bauausschuss der Bezirksvertretung Innere Stadt

Jede Bezirksvertretung hat nach § 103i der Wiener Stadtverfassung einen Bauausschuss zu bestellen. Der Bauausschuss im 1. Bezirk wird seit Anfang 2006 von Bezirksrätin Dr.in Kathrin Gürtler geleitet. Sie ist hauptberuflich als Rechtsanwältin in der Inneren Stadt tätig. Bezirksrat Architekt DI Werner Winterstein, langjähriges Mitglied der Bezirksvertretung, agiert als Stellvertreter der Vorsitzenden und ist gleichzeitig auch Weltkulturerbe-Beauftragter der Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel. Weiters sind im Bauausschuss als Mitglieder Bezirksrat Mag. Erwin Falkner, Vorsitzender der Verkehrskommission, Bezirksrat Dr. Stefan Ebner und Bezirksrätin Mag.a Elisabeth Schramm, Vorsitzende des Bezirksparlaments und der ÖVP-Fraktion vertreten.

Die SPÖ wird im Bauausschuss durch Bezirksrat Andreas Mayer, Stellvertreter der Vorsitzenden, Bezirksrätin Klaudia Niedermühlbichler und Bezirksrat Manfred Wallisch vertreten. Die Fraktion der GRÜNEN wird durch Bezirksrat Ronald Schmutzer, Vorsitzender der Sozial-, Sicherheits- und Katastrophenschutzkommission, und Bezirksrätin Patricia Davis vertreten.

Kontakt

Bauausschuss der Bezirksvertretung

Externe Expertinnen und Experten

Regelmäßige Gäste sind DI Otto Krenn oder DI Robert Fischer als Vertreter der Baupolizei (MA 37) sowie DI Ronald Franz oder DI Robert Kniefacz als Vertreter der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19). Manchmal ist es auch notwendig, Vertreterinnen und Vertreter des Bundesdenkmalamtes oder andere Expertinnen und Experten um eine persönliche Stellungnahme im Bauausschuss zu ersuchen.

Bei bedeutsamen Projekten werden Bauherren sowie Architektinnen und Architekten eingeladen, um Details der Bauvorhaben zu erklären oder Änderungswünsche entgegenzunehmen. Bei heiklen Bauvorhaben erfolgt eine Präsentation meist schon vor der tatsächlichen Behandlung durch den Bauausschuss, um Unklarheiten von Anfang an abzuklären.

Entscheidungen über Anträge im Rahmen der Wiener Bauordnung

Der Bauausschuss erhält den jeweiligen Bauakt erst dann von der Baupolizei, wenn bei dieser alle rechtlichen, technischen und sonstigen Vorfragen mit den zuständigen Fachabteilungen abgeklärt wurden. Um behandelt zu werden, muss der Akt spätestens drei Werktage vor der jeweiligen Sitzung in der Bezirksvertretung einlangen. Damit ist eine rechtzeitige Akteneinsicht durch die Bauausschussmitglieder gewährleistet.

Gegen Bescheide des Bauausschusses, welche der Bauwerberin und dem Bauwerber gemeinsam mit dem Baubewilligungsbescheid zugestellt werden, kann im abweisenden Fall Berufung an die Bauoberbehörde erhoben werden.

Anträge aus der Bezirksvertetung

Der Bauausschuss behandelt Anträge zu Sonderthemen, die ihm aus der Bezirksvertretung zugewiesen wurden. Der aktuelle Bauausschuss hat beispielsweise bereits über Anträge der ÖVP-Fraktion zu den Themen Baustellenkoordination und Baustellenlärm getagt. Weiters behandelte er eine etwaige Weltkulturerbe-Verträglichkeitsprüfung gemeinsam mit der Kulturkommission sowie einen Antrag der FPÖ-Fraktion zum Thema Förderung von Solarenergie.

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