Anträge in den Bezirksvertretungssitzungen im 13. Bezirk

Jede Bezirksrätin und jeder Bezirksrat hat das Recht, schriftliche Anträge einzubringen, die in der Sitzung der Bezirksvertretung debattiert und abgestimmt werden. Die Mitglieder können auch beschließen, den Antrag in einem Ausschuss oder in einer Kommission zu beraten. Hier können Meinungen von Expertinnen und Experten eingeholt werden.

Anträge, die mit einer einfachen Stimmenmehrheit angenommen wurden, werden an die zuständigen Organe wie Stadträte oder Magistratsabteilungen weitergeleitet. Innerhalb von acht Wochen ab Einlangen des Antrages hat dieses Organ zu antworten. Da ein Antrag eine Willensbekundung der Bezirksvertretung und kein unmittelbarer Auftrag ist, wird die Realisierung von den jeweils zuständigen Expertinnen und Experten überprüft. Die Möglichkeit besteht daher, dass Anträge aus finanziellen, technischen, administrativen oder anderen Gründen nicht verwirklicht werden können, obwohl sie beschlossen wurden.

Die rechtlichen Grundlagen sind in der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen nachzulesen.

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