Historische Eckdaten - Dezentralisierung in Wien

Die Stadt Wien entwickelt seit vielen Jahrzehnten Modelle für die Dezentralisierung und Regionalisierung der politischen Organe und der Verwaltung.

  • Wien wurde im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts - wie viele Großstädte - durch Einbeziehung der Vorstädte und Umlandgemeinden erweitert. Die damaligen Vorstädte und Umlandgemeinden sollten eine gewisse Selbstständigkeit behalten. Sie erhielten den Status von Stadtbezirken. Die Gemeindeorgane wurden in Bezirksorgane umgewandelt.
  • 1973 setzte Bürgermeister Leopold Gratz in Wien die ersten Schritte zur Mitwirkung für die einzelnen Gemeindebürgerinnen und -bürger sowie zur Aufwertung der gewählten Bezirksvertretungen und Bezirksvorsteherinnen und -vorsteher samt eigener Verfügungsgewalt.
  • Der politische Auftrag an die Verwaltung der Stadt Wien Ende der 1970er-Jahre war, die Bezirke vermehrt in Entscheidungsprozesse der Verwaltung einzubinden. 1979 wurde der erste Schritt in diese Richtung getan: die Wiener Stadtverfassung wurde geändert und Verordnungen des Gemeinderates und des Bürgermeisters wurden erlassen. Die Bezirksvertretungen wurden aufgestockt und den Bezirksorganen wurden mehr Rechte zuerkannt. Durch mehrere Dezentralisierungsverordnungen wurden den Bezirken Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechte eingeräumt.
  • Parallel zum ersten Schritt der Dezentralisierung wurde in Floridsdorf und in der Donaustadt ein Dezentralisierungsversuch gestartet. Darin wurden Aufgaben gesucht und definiert, die sich für eine Eigenzuständigkeit und für eine Mitwirkung der Bezirke eignen.
  • Der zweite und wesentlichste Dezentralisierungsschritt wurde am 12. Dezember 1986 beziehungsweise am 22. Juni 1987 mit der Novellierung der Wiener Stadtverfassung gesetzt. Den Bezirken wurden mit 1. Jänner 1988 genau definierte Aufgaben in die Eigenzuständigkeit übertragen. Erstmals verfügten die Bezirksorgane über Finanzmittel für die Umsetzung von in der Stadtverfassung aufgezählten Aufgaben. Der Bezirksvertretung sowie der Bezirksvorsteherin beziehungsweise dem Bezirksvorsteher wurde in bestimmten Bereichen ein Mitwirkungsrecht eingeräumt.
  • Der dritte große Schritt der Dezentralisierung wurde 1998 gesetzt. Die Vorgabe der Politik, die Aufgaben der Bezirke massiv auszuweiten und damit das Bezirksbudget zu vervierfachen, konnte nicht erreicht werden. Eine Verdoppelung des Bezirksbudgets, in dem auch Aufgaben dezentralisiert wurden, die nicht in allen Bezirken vertreten sind, wurde jedoch erreicht.
  • Die seit 1988 bestehende und bewährte Dezentralisierung der Verwaltung wurde mit 1. Jänner 1998 wesentlich erweitert.
  • Die neuen Formen der Dezentralisierung sind mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 und 1. Jänner 1998 in Kraft getreten. Sie zielen ab auf verstärkte Mitwirkung der Bezirksorgane und verstärkte Ausrichtung der Organisation der Verwaltung nach regionalen Kriterien. Diese beiden Aspekte der Dezentralisierung sind auch für einen verbesserten Zugang der Bevölkerung zu den Einrichtungen der Stadtverwaltung von entscheidender Bedeutung. Die Dezentralisierung und die Stärkung der Stellung der gewählten Bezirksvertretungen ist jedenfalls ein Bestandteil der repräsentativen Demokratie. Sie ermöglicht in weiten Bereichen eine direkte Mitwirkung der Bevölkerung.
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