Flächenwidmungs- und Bebauungspläne im 9. Bezirk
Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Wien werden vom Gemeinderat als Verordnungen in Form von Plandokumenten beschlossen.
Die Plandokumente bestehen aus einem Plan und einem Textteil. In ihnen werden alle künftigen Nutzungen und die Art der Bebauung eines Gebiets verbindlich festgeschrieben.
Stellungnahme
Wird ein Plandokument neu erstellt beziehungsweise überarbeitet, wird dieser Entwurf der Bezirksvertretung zur Stellungnahme vorgelegt. Im Zuge der öffentlichen Auflage kann jeder Mensch aus der Bevölkerung - egal ob Grundeigentümerin oder Grundeigentümer, Miteigentümerin oder Miteigentümer, Mieterin oder Mieter - den Plan einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese Einsichtnahme ist in der Planungsauskunft Wien und in der Bezirksvorstehung Alsergrund möglich.
Öffentliche Auflage
Aktuelle Flächenwidmungsverfahren im 9. Bezirk
Zeit und Ort der öffentlichen Auflage werden zusätzlich im Amtsblatt der Stadt Wien und an den Amtstafeln kundgemacht. Darüber hinaus informiert die Stadtplanung in eigenen Postwurfsendungen über die öffentliche Auflage eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes im Grätzel.
Weiterführende Informationen
Bezirksvorstehung Alsergrund
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