Mietzinsüberprüfung online
Servicetool zur Mietzinsberechnung im Altbau mit optimierter Oberfläche.
Auf dem privaten Wohnungsmarkt gibt es oftmals übermäßige Mietbelastungen. Die durchschnittlichen Brutto-Mieten - also inklusive Betriebskosten und 10 Prozent Umsatzsteuer - betragen rund 5,30 Euro pro Quadratmeter in Gemeindebauten und etwa 5,70 Euro im geförderten Wohnbau. In Privathäusern liegen sie mit zehn Euro oder mehr oft deutlich darüber. Ein Preisanstieg innerhalb der vergangenen Jahre ist zu beobachten. Nicht immer lassen sich diese Mietpreise durch gesetzlich berechtigte Zuschläge erklären.
Mit dem Online-Servicetool lässt sich in wenigen Schritten feststellen, ob die Mietzinshöhe für die jeweilige Immobilie im Altbau den rechtlichen Vorgaben entspricht oder die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) zu Rate zu ziehen ist.
Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - wie Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool ist mit neuer, optimierter Oberfläche ab sofort abrufbar.
Das Ergebnis stellt den Netto-Betrag ohne Betriebskosten und Mehrwertsteuer dar. Für die Bruttomiete kommen noch die Betriebskosten mit durchschnittlich Euro 1,70 pro Quadratmeter und 10 Prozent Mehrwertsteuer hinzu. Der derzeit in Wien gültige Richtwert bei Privatmieten beträgt 5,16 Euro netto pro Quadratmeter.
Voraussetzungen für die Richtwertberechnung
Die Berechnung des Richtwertzinses ist nur für Wohnungen möglich, die nach dem 1. März 1994 angemietet wurden. Der Richtwertzins kommt beim Großteil der Altbauwohnungen in Wien zur Anwendung. Altbauwohnungen sind vor allem jene, die vor dem 8. Mai 1945 errichtet wurden. Folgende Wohnungen fallen nicht unter die Richtwertzinsbestimmungen:
- Wohnungen der Kategorie "A" oder "B" mit einer Nutzfläche von über 130 Quadratmetern.
- Wohnungen der Kategorie "D".
- Wohnungen, die nach einer nach dem 8. Mai 1945 oder die nach dem 30. Juni 1953 (frei finanziert) erteilten Baubewilligung neu errichtet wurden.
- Wohnungen in Gebäuden, an deren Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes öffentliches Interesse besteht; zu deren Erhaltung von den Vermieterinnen und Vermietern nach dem 8. Mai 1945 erhebliche Eigenmittel investiert wurden.
- Wohnungen in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Einheiten (wobei Wohnräume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden, nicht zählen).
Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Die Stadt Wien bietet mit der Schlichtungsstelle der MA 50 eine unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.
Kontakt
- InfoCenter "Alles rund ums Wohnen"
- Ort: 1., Bartensteingasse 9
- Fahrplanauskunft
- Telefon: 01 4000-8000
- Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
- Persönliche Information: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
- E-Mail: infocenter@wohnservice-wien.at
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