Amtssignatur der Stadt Wien gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Stadt Wien im elektronischen Wege gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadt Wien auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen eines Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein Schriftstück von der bezeichneten Stelle handelt.

Die Kenntlichmachung des Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke des Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke, die der Verantwortliche des öffentlichen Bereichs im Internet gesichert veröffentlicht hat und
  • einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
  • Weiters sind die Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur bereitzustellen.

Aussehen, Überprüfung & Rückführung

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