CE-Kennzeichnung - Zertifizierung von Bauprodukten - Antrag
Allgemeine Informationen
Als zugelassene Stelle (notified certification body) nach der Bauproduktenrichtlinie (Notifizierungs-Nummer: 1139) ist die Zertifizierungsstelle befugt, EG-Konformitätszertifikate und Zertifikate über die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) im Rahmen der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten auszustellen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zertifizierung eines Bauproduktes ist, dass das Produkt selbst, die Herstellung des Produktes und das Konformitätsbescheinigungsverfahren den Anforderungen des jeweiligen harmonisierten Regelwerkes entsprechen. Diese Anforderungen können im Falle harmonisierter europäischer Normen dem Anhang ZA der Norm und bei europäischen technischen Zulassungen dem jeweiligen Abschnitt 3 entnommen werden.
Fristen und Termine
Bauprodukte, für die harmonisierte europäische technische Spezifikationen erlassen und im Amtsblatt der Europäischen Union (OJ) kundgemacht wurden, dürfen nach einer Übergangsfrist nur mehr dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine CE-Kennzeichnung nach den Bestimmungen der Bauproduktenrichtlinie tragen.
Gesetzlich vorgegebenen Fristen: EUROPA - European Commission - Enterprise - Regulatory policy - NANDO
Anträge können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien
Zertifizierungsstelle für Bauprodukte (Wien-Zert)
11., Rinnböckstraße 15
Telefon: +43 1 795 14-92085
Fax: +43 1 795 14-99-8039
E-Mail: zert.bau@post.wien.gv.at
Amtsstunden von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr nach telefonischer Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen
Für das Zertifizierungsverfahren wird bei den Konformitätsbescheinigungssystemen 1, 1+, 2+ ein Vertrag zwischen den AntragstellerInnen und der Zertifizierungsstelle abgeschlossen. Mit der Antragstellung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Qualitätsmanagement (QM)-Handbuch bzw. Dokumente
- Auflistung der relevanten QM-Dokumente
Außerdem zusätzlich je nach Verfahren:
- Erstprüfung des Produktes
- Produktbeschreibung
- Liste über die zur Herstellung und zur Prüfung des Produktes verwendeten Einrichtungen
- Technische Merkblätter
- Datenblätter
- Technische Merkblätter
- Sicherheitsdatenblätter
- Verarbeitungsanleitungen
Welche Dokumente für den jeweiligen Antrag notwendig sind, erfährt man bei der Zertifizierungsstelle für Bauprodukte.
Kosten und Zahlung
Die Kosten der Zertifizierungsstelle sind aus der Verordnung der Wiener Landesregierung über die bei der Erteilung von Konformitätszertifikaten und Übereinstimmungszeugnissen einzuhebenden Beiträge, LGBl. für Wien Nr. 40/2007 idgF., LGBl. für Wien Nr. 29/2011 ersichtlich. Darüber hinaus müssen Bundesstempelgebühren nach dem Gebührengesetz 1957 - BGBl. Nr. 267/1957 idgF. bezahlt werden.
Die Kosten der Prüf- bzw. Überwachungsstelle werden von dieser gesondert mit den AntragstellerInnen verrechnet.
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden.
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 7.
Formular
- Online-Antrag: CE-Kennzeichnung - Zertifizierung von Bauprodukten
- Anträge zur Zertifizierung von Bauprodukten bei CE-Kennzeichnung (Download)
Zusätzliche Informationen
Österreichisches Institut für Bautechnik
Rechtliche Grundlagen:
- Bauproduktenrichtlinie: 178 KB PDF: Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte
- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates
- Bauproduktegesetz (BauPG): 28 KB PDF: Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit diesen, BGBl. I Nr. 55/1997
- Wiener Bauprodukten- und Akkreditierungsgesetz (WBAG): Gesetz über Bauprodukte und die Akkreditierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Bauprodukte in Wien, LGBl. für Wien Nr. 30/1996
Homepage: Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien
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