Tierschutzrechtliche Bewilligung für Veranstaltungen mit Tieren - Antrag

Voraussetzungen

Eine behördliche Genehmigung wird benötigt für:

  • Haltung und Mitwirkung von Tieren im Rahmen von Zirkussen
  • Haltung und Mitwirkung von Tieren in Varietés und ähnlichen Veranstaltungen
  • Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen
  • Mitwirkung bei Film- und Fernsehaufnahmen

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 79514-0
Fax: +43 1 75514-99-97619
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Öffnungszeiten des Frontoffice: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 14,30 Euro Antragsgebühren gemäß dem Gebührengesetz
  • 25 Euro Verwaltungsabgaben gemäß dem Verwaltungsabgabengesetz

Die Bezahlung ist in bar (keine Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) oder mit Zahlschein möglich.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 12.

Termine und Fristen

Anträge gemäß § 27 des Tierschutzgesetzes (Haltung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen) müssen mindestens zwei Wochen vor der ersten Vorstellung, Anträge gemäß § 28 des Tierschutzgesetzes (Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen) müssen mindestens vier Wochen vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung bei der Behörde eingereicht werden.

Beachten

Die tierschutzrechtliche Bewilligung ersetzt nicht allfällige sonstige Genehmigungen nach anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Tierschutzgesetz (TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 idgF.
  • Tierschutz-Veranstaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 493/2004 idgF.
  • Tierschutz-Zirkusverordnung, BGBl. II Nr. 489/2004 idgF.
  • 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 idgF.
  • 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 idgF.

Formular

Online-Antrag: Tierschutzrechtliche Bewilligung für Veranstaltungen mit Tieren

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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