Tierschutzrechtliche Bewilligung für Veranstaltungen mit Tieren - Antrag
Voraussetzungen
Eine behördliche Genehmigung wird benötigt für:
- Haltung und Mitwirkung von Tieren im Rahmen von Zirkussen
- Haltung und Mitwirkung von Tieren in Varietés und ähnlichen Veranstaltungen
- Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen
- Mitwirkung bei Film- und Fernsehaufnahmen
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der VeranstalterInnen
- Auszug aus dem Firmenbuch, Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der VeranstalterInnen, wenn eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 79514-0
Fax: +43 1 75514-99-97619
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Öffnungszeiten des Frontoffice: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 14,30 Euro Antragsgebühren gemäß dem Gebührengesetz
- 25 Euro Verwaltungsabgaben gemäß dem Verwaltungsabgabengesetz
Die Bezahlung ist in bar (keine Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) oder mit Zahlschein möglich.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 12.
Termine und Fristen
Anträge gemäß § 27 des Tierschutzgesetzes (Haltung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen) müssen mindestens zwei Wochen vor der ersten Vorstellung, Anträge gemäß § 28 des Tierschutzgesetzes (Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen) müssen mindestens vier Wochen vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung bei der Behörde eingereicht werden.
Beachten
Die tierschutzrechtliche Bewilligung ersetzt nicht allfällige sonstige Genehmigungen nach anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen.
Rechtliche Grundlagen:
- Tierschutzgesetz (TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 idgF.
- Tierschutz-Veranstaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 493/2004 idgF.
- Tierschutz-Zirkusverordnung, BGBl. II Nr. 489/2004 idgF.
- 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 idgF.
- 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 idgF.
Formular
Online-Antrag: Tierschutzrechtliche Bewilligung für Veranstaltungen mit Tieren
Weiterführende Informationen
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
Kontaktformular
