Elektronische Kennzeichnung für Hunde

Voraussetzungen

Seit dem 1. Jänner 2010 sind alle HundehalterInnen verpflichtet ihre in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip kennzeichnen zu lassen und in einer Bundesdatenbank zu registrieren. Dieser Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich. Das Einsetzen ist mit einer Impfung für das Tier vergleichbar.

Die Eintragung in diese Bundesdatenbank kann von den TierhalterInnen selbst oder den behandelnden TierärztInnen vorgenommen werden oder es können die Daten von der Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien vom Veterinäramt (MA 60) eingetragen werden. Die MA 60 benötigt für den Eintrag in die Datenbank ein ausgefülltes Registrierungsformular. Es kann telefonisch unter +43 1 4000-8060 oder per E-Mail: post@ma60.wien.gv.at bei der MA 60 bestellt werden.

Hunde, die in privaten Datenbanken vor 2009 eingetragen worden sind, müssen jedenfalls in der Bundesdatenbank neu registriert werden. Für alle anderen Hunde, die ab diesem Stichtag bei animaldata.com oder petcard.at registriert worden sind, werden die Daten automatisiert übernommen.

Für KatzenhalterInnen ist das Chippen ihrer Tiere freiwillig, lediglich für den Reiseverkehr über die Grenze hinaus müssen auch Katzen gechippt und die Nummer im Heimtierausweis eingetragen sein.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Tierschutz-Helpline: +43 1 4000-8060
E-Mail: tierschutz@ma60.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Tierarztkosten

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Welpen müssen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe gechippt werden. Alle HundehalterInnen müssen binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, nach der Einreise oder nach der Weitergabe des Hundes für die Eintragung ihrer Daten und der des Hundes in der Bundesdatenbank Sorge tragen. Das Einsetzen des Chips und das Ausstellen des EU-weiten Heimtierausweises für das Tier besorgen alle praktischen TierärztInnen.

Beachten

Für weitere Anfragen und Auskünfte zu diesem Thema stehen die AmtstierärztInnen des Veterinäramts Wien (MA 60) an der Tierschutz-Helpline zur Verfügung. Die Tierschutz-Helpline ist rund um die Uhr (täglich von 0 bis 24 Uhr) erreichbar.

Zusätzliche Informationen: Elektronische Kennzeichnungspflicht für Hunde

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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