Freiwilliger Hundeführschein
Voraussetzungen
Das Ziel des Hundeführscheines ist es, das Zusammenleben von Mensch und Tier in Wien konfliktfrei zu gestalten. Die Prüfung ist freiwillig, der Hundeführschein bringt jedoch viele Vorteile für Mensch und Hund.
Das Angebot richtet sich an alle HundehalterInnen in Wien. Wenn Sie die Prüfung ablegen wollen, müssen nachfolgende Voraussetzungen gegeben sein.
- Das Mindestalter der Hunde zum Zeitpunkt der Prüfung muss sechs Monate betragen.
- Der zu prüfende Hund muss in Wien gemeldet sein.
- Zur Prüfung kann nur die Person antreten, auf deren Name der Hund bei der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6), gemeldet ist, sofern eine Befreiung von der Hundeabgabe im Wege des freiwilligen Hundeführscheins gewünscht wird
- Eine Vorbereitung im Rahmen eines Kurses ist nicht erforderlich, aber wünschenswert.
Kursangebot
Erforderliche Unterlagen
Keine
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Telefonische Auskunft erteilt auch die Helpline des Veterinäramtes unter +43 1 4000 8060.
Liste der legitimierten HundeführscheinprüferInnen
Kosten und Zahlung
Die PrüferInnen sind berechtigt, für ihren Aufwand bis maximal 25 Euro einzuheben.
HundehalterInnen, die die Prüfung zum freiwilligen Hundeführschein erfolgreich abgelegt haben, sind für das darauf folgende Jahr von der Hundeabgabe (72 Euro) befreit und erhalten kostenlos die "Hundebox" der Stadt Wien.
Termine und Fristen
Der Prüfungstermin sowie der Prüfungsort wird direkt mit den PrüferInnen vereinbart.
Beachten
Die Lernunterlagen können kostenlos downgeloadet oder gegen einen Unkostenbeitrag von zehn Euro per Post angefordert werden. Bei bestandener Prüfung wird von den PrüferInnen der Hundführschein ausgehändigt. Mit diesem kann die Gratis-Hundebox der Stadt Wien abgeholt werden und die HundehalterInnen sind für ein Jahr von der Hundesteuer befreit.
Weitere Informationen: Wiener Hundeführschein
Verpflichtender Hundeführschein
Weiterführende Informationen
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
Kontaktformular
