Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis - Ausstellung
Allgemeine Informationen
Für Auslandsreisen mit Hund, Katze oder Frettchen müssen je nach Land bestimmte Einreisebestimmungen erfüllt werden. Einige Länder verlangen an der Grenze oder auch innerhalb des Landes ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Bei Reisen mit anderen Heimtieren (wie Meerschweinchen, Kaninchen, Papagei) ist ebenfalls ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis notwendig.
Einreisebestimmungen in der EU:
- Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen innerhalb der EU und Norwegen
- Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen in die EU
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 795 14-0
Fax: +43 1 795 14-99-97619
Fax international: +43 1 795 14-7602
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses muss man persönlich mit dem Tier und einem internationalen Impfpass, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist, in das Veterinäramt der Stadt Wien kommen.
Kosten und Zahlung
Hund, Katze:
23 Euro (13,20 Euro Bundesstempelmarke pro Zeugnis und 9,80 Euro Bundesverwaltungsabgabe pro Tier)
Anderes Heimtier:
15,30 Euro (13,20 Euro Bundesstempelmarke pro Zeugnis und 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe pro Tier)
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Für die Einreise von Tieren in das EU-Ausland und in außereuropäische Staaten müssen die gültigen Bestimmungen bei der Botschaft des Urlaubslandes erfragt werden. Die Tierschutz-Helpline informiert detailliert über Einreisebestimmungen: +43 1 4000-8060.
Homepage: Veterinäramt und Tierschutz
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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