Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis - Ausstellung

Voraussetzungen

Für Auslandsreisen mit Hund, Katze oder Frettchen müssen je nach Land bestimmte Einreisebestimmungen erfüllt werden. Einige Länder verlangen an der Grenze oder auch innerhalb des Landes ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Bei Reisen mit anderen Heimtieren (wie Meerschweinchen, Kaninchen, Papagei) ist ebenfalls ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis notwendig.

Einreisebestimmungen in der EU:

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses muss man persönlich mit dem Tier und einem internationalen Impfpass, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist, in eine der Außenstellen des Veterinäramts (16.Bezirk oder 21. Bezirk) kommen.

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 795 14-0
Fax: +43 1 795 14-99-97619
Fax international: +43 1 795 14-7602
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Wochentags erfolgt die Ausstellung in einer der Außenstellen des Veterinäramts (16.Bezirk oder 21. Bezirk) zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

Kosten und Zahlung

  • Hund, Katze: 23 Euro (13,20 Euro Bundesstempelmarke pro Zeugnis und 9,80 Euro Bundesverwaltungsabgabe pro Tier)
  • Anderes Heimtier: 15,30 Euro (13,20 Euro Bundesstempelmarke pro Zeugnis und 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe pro Tier)
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Es gibt keine Fristen.

Beachten

Für die Einreise von Tieren in das EU-Ausland und in außereuropäische Staaten müssen die gültigen Bestimmungen bei der Botschaft des Urlaubslandes erfragt werden. Die Tierschutz-Helpline informiert detailliert über Einreisebestimmungen: +43 1 4000-8060.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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