Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis - Ausstellung

Allgemeine Informationen

Für Auslandsreisen mit Hund, Katze oder Frettchen müssen je nach Land bestimmte Einreisebestimmungen erfüllt werden. Einige Länder verlangen an der Grenze oder auch innerhalb des Landes ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Bei Reisen mit anderen Heimtieren (wie Meerschweinchen, Kaninchen, Papagei) ist ebenfalls ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis notwendig.

Einreisebestimmungen in der EU:

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 795 14-0
Fax: +43 1 795 14-99-97619
Fax international: +43 1 795 14-7602
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses muss man persönlich mit dem Tier und einem internationalen Impfpass, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist, in das Veterinäramt der Stadt Wien kommen.

Kosten und Zahlung

Hund, Katze:
23 Euro (13,20 Euro Bundesstempelmarke pro Zeugnis und 9,80 Euro Bundesverwaltungsabgabe pro Tier)

Anderes Heimtier:
15,30 Euro (13,20 Euro Bundesstempelmarke pro Zeugnis und 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe pro Tier)

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Für die Einreise von Tieren in das EU-Ausland und in außereuropäische Staaten müssen die gültigen Bestimmungen bei der Botschaft des Urlaubslandes erfragt werden. Die Tierschutz-Helpline informiert detailliert über Einreisebestimmungen: +43 1 4000-8060.

Homepage: Veterinäramt und Tierschutz

Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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