Schließung einer tierärztlichen Ordination - Anzeige

Voraussetzungen

Das Bestehen einer tierärztlichen Ordination

Erforderliche Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 79514-0
Fax: +43 1 75514-99-97619
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Schließung einer Ordination bzw. eines privaten Tierspitals muss innerhalb von zwei Wochen der Tierärztekammer und der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde von den TierärztInnen angezeigt werden. Das ist in Wien die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60).

Beachten

Rechtliche Grundlage: § 16 Tierärztegesetz

Formular

Online-Anzeige: Schließung einer tierärztlichen Ordination

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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