Schließung einer tierärztlichen Ordination - Anzeige
Voraussetzungen
Das Bestehen einer tierärztlichen Ordination
Erforderliche Unterlagen
Keine
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 79514-0
Fax: +43 1 75514-99-97619
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Die Schließung einer Ordination bzw. eines privaten Tierspitals muss innerhalb von zwei Wochen der Tierärztekammer und der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde von den TierärztInnen angezeigt werden. Das ist in Wien die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60).
Beachten
Rechtliche Grundlage: § 16 Tierärztegesetz
Formular
Online-Anzeige: Schließung einer tierärztlichen Ordination
Weiterführende Informationen
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
Kontaktformular
