Behördliche Bewilligung eines Zoofachgeschäftes bzw. einer Tierpension - Antrag
Voraussetzungen
Für die gewerbliche Haltung von Tieren in einer Tierpension wird neben den gewerberechtlichen Voraussetzungen auch eine tierschutzrechtliche Genehmigung benötigt.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der AntragstellerInnen
- Auszug aus dem Firmenbuch
- Auszug aus dem Gewerberegister
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der AntragstellerInnen, wenn eine bevollmächtige Person den Antrag stellt
- Antrag auf Erteilung einer Bewilligung (§ 31 Tierschutzgesetz)
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 79514-0
Fax: +43 1 75514-99-97619
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Öffnungszeiten des Frontoffice: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 14,30 Euro Antragsgebühren gemäß dem Gebührengesetz
- 60 Euro Verwaltungsabgaben (Verwaltungsabgabengesetz)
Die Bezahlung ist in bar (keine Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) oder mit Zahlschein möglich.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
In einer Tierpension dürfen Tiere erst nach Vorliegen einer tierschutzrechtlichen Genehmigung und der Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen gehalten werden.
Beachten
Die tierschutzrechtliche Bewilligung ersetzt nicht allfällige sonstige Genehmigungen nach anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen.
Rechtliche Grundlagen:
- § 31 Tierschutzgesetz (TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 idgF.
- Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, BGBl. II Nr. 487/2004 idgF.
- 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 idgF.
- 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 idgF.
Formular
Online-Antrag: Behördliche Bewilligung eines Zoofachgeschäftes bzw. einer Tierpension
Weiterführende Informationen
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
Kontaktformular
