Behördliche Bewilligung eines Tierheimes - Antrag

Voraussetzungen

Für das Betreiben eines Tierheimes wird eine tierschutzrechtliche Bewilligung benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 79514-0
Fax: +43 1 75514-99-97619
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Öffnungszeiten des Frontoffice: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 14,30 Euro Antragsgebühren gemäß dem Gebührengesetz
  • 60 Euro Verwaltungsabgaben (Verwaltungsabgabengesetz)

Die Bezahlung ist in bar (keine Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) oder mit Zahlschein möglich.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Der Antrag muss vor dem Einbringen der Tiere in das Tierheim gestellt werden.

Beachten

Die tierschutzrechtliche Bewilligung ersetzt nicht allfällige sonstige Genehmigungen nach anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen.

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Online-Antrag: Behördliche Bewilligung eines Tierheimes

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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