Grenzüberschreitende tierärztliche Tätigkeit - Anmeldung

Voraussetzungen

Staatsangehörige von Vertragsparteien des EWR Abkommens, die in einem solchen Staat zur Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt sind.

Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung des Niederlassungsstaates, dass der tierärztliche Beruf dort rechtmäßig ausgeübt wird. Diese Bescheinigung muss bei der Ausübung der tierärztlichen Tätigkeit in Österreich mitgeführt und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht vorgelegt werden.

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 79514-0
Fax: +43 1 75514-99-97619
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der grenzüberschreitenden tierärztlichen Tätigkeit in Österreich einmal je Kalenderjahr schriftlich unter Beilage einer Bescheinigung des Niederlassungsstaates, dass der tierärztliche Beruf dort rechtmäßig ausgeübt wird bei der örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Das ist in Wien die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60).

Beachten

Rechtliche Grundlage: § 4a Tierärztegesetz (BGBl. II Nr. 16/1975 idgF.)

Formular

Online-Anmeldung: Grenzüberschreitende tierärztliche Tätigkeit

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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