Grenzüberschreitende tierärztliche Tätigkeit - Anmeldung
Voraussetzungen
Staatsangehörige von Vertragsparteien des EWR Abkommens, die in einem solchen Staat zur Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt sind.
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung des Niederlassungsstaates, dass der tierärztliche Beruf dort rechtmäßig ausgeübt wird. Diese Bescheinigung muss bei der Ausübung der tierärztlichen Tätigkeit in Österreich mitgeführt und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht vorgelegt werden.
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)
Telefon: +43 1 79514-0
Fax: +43 1 75514-99-97619
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der grenzüberschreitenden tierärztlichen Tätigkeit in Österreich einmal je Kalenderjahr schriftlich unter Beilage einer Bescheinigung des Niederlassungsstaates, dass der tierärztliche Beruf dort rechtmäßig ausgeübt wird bei der örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Das ist in Wien die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60).
Beachten
Rechtliche Grundlage: § 4a Tierärztegesetz (BGBl. II Nr. 16/1975 idgF.)
Formular
Online-Anmeldung: Grenzüberschreitende tierärztliche Tätigkeit
Weiterführende Informationen
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
Kontaktformular
