Monatliche Nächtigungsstatistik von Tourismusbetrieben - Meldung

Allgemeine Informationen

Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, zum Ende eines jeden Monats die Zahl ihrer Gästeankünfte und Gästeübernachtungen gegliedert nach Herkunftsländern bzw. -ländergruppen an die Gemeinde zu übermitteln.

Voraussetzungen

Bekanntgabe der Zahl der Gästeankünfte und Gästeübernachtungen

Fristen und Termine

Die statistische Datenmeldung muss bis zum 5. des dem Berichtsmonat folgenden Monats (das ist das Folgemonat) an die Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) übermittelt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Für Beherbergungsbetriebe in Wien
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23)
1., Volksgartenstraße 3
Telefon: +43 1 4000-88629
Fax: +43 1 4000-99-88610
E-Mail: statistik@ma05.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

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Zusätzliche Informationen

Zur Meldung der Aufnahme der Vermietungstätigkeit oder der Betriebsschließung genügt die Kontaktaufnahme mit der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23).

Die rechtliche Grundlage für die Auskunftspflicht der Beherbergungsbetriebe gegenüber der Gemeinde ist die Tourismusstatistik-Verordnung 2002 (BGBl. II Nr. 498/2002 idgF. BGBl. II Nr. 502/2004): 88 KB PDF.

Die Gemeinde ist verpflichtet, monatlich die aggregierten Ergebnisse der Bundesanstalt Statistik Austria zu übermitteln.

Homepage: Statistik Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Magistratsabteilung 23)
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