Monatliche Nächtigungsstatistik von Tourismusbetrieben - Meldung
Allgemeine Informationen
Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, zum Ende eines jeden Monats die Zahl ihrer Gästeankünfte und Gästeübernachtungen gegliedert nach Herkunftsländern bzw. -ländergruppen an die Gemeinde zu übermitteln.
Voraussetzungen
Bekanntgabe der Zahl der Gästeankünfte und Gästeübernachtungen
Fristen und Termine
Die statistische Datenmeldung muss bis zum 5. des dem Berichtsmonat folgenden Monats (das ist das Folgemonat) an die Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) übermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Zuständige Stelle
Für Beherbergungsbetriebe in Wien
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23)
1., Volksgartenstraße 3
Telefon: +43 1 4000-88629
Fax: +43 1 4000-99-88610
E-Mail: statistik@ma05.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
- Online-Formular: Monatliche Nächtigungsstatistik (Benutzerregistrierung erforderlich)
- Benutzerhandbuch - Monatliche Nächtigungsstatistik: 477 KB PDF
- Zuordnungsverzeichnis - Österreich und Deutschland: 36 KB RTF
Zusätzliche Informationen
Zur Meldung der Aufnahme der Vermietungstätigkeit oder der Betriebsschließung genügt die Kontaktaufnahme mit der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23).
Die rechtliche Grundlage für die Auskunftspflicht der Beherbergungsbetriebe gegenüber der Gemeinde ist die Tourismusstatistik-Verordnung 2002 (BGBl. II Nr. 498/2002 idgF. BGBl. II Nr. 502/2004): 88 KB PDF.
Die Gemeinde ist verpflichtet, monatlich die aggregierten Ergebnisse der Bundesanstalt Statistik Austria zu übermitteln.
Homepage: Statistik Wien
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Magistratsabteilung 23)
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