Jährliche Bestandsstatistik von Tourismusbetrieben - Meldung

Allgemeine Informationen

Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, zum Stichtag 31. Mai eines jeden Jahres die Zahl ihrer Zimmer, Betten und Zusatzbetten an die Gemeinde zu übermitteln.

Voraussetzungen

Bekanntgabe der Zahl der Zimmer, Betten und Zusatzbetten

Fristen und Termine

Die statistische Datenmeldung muss bis zum 5. Juni an die Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) übermittelt werden.

Zuständige Stelle

Für Beherbergungsbetriebe in Wien
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23)
1., Volksgartenstraße 3
Telefon: +43 1 4000-88629
Fax: +43 1 4000-99-88610
E-Mail: statistik@ma05.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Online-Formular: Jährliche Bestandsstatistik (Benutzerregistrierung erforderlich)

Benutzerhandbuch – Jährliche Bestandsstatistik: 236 KB PDF

PDF-Betrachter herunterladen

Zusätzliche Informationen

Zur Meldung der Aufnahme der Vermietungstätigkeit oder der Betriebsschließung genügt die Kontaktaufnahme mit der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23).

Die rechtliche Grundlage für die Auskunftspflicht der UnterkunftgeberInnen gegenüber der Gemeinde ist die Tourismusstatistik-Verordnung 2002 (BGBl. II Nr. 498/2002 idgF. BGBl. II Nr. 502/2004): 88 KB PDF.

Die Gemeinde ist verpflichtet, monatlich die aggregierten Ergebnisse der Bundesanstalt Statistik Austria zu übermitteln.

Homepage: Statistik Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Magistratsabteilung 23)
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