Jährliche Bestandsstatistik von Tourismusbetrieben - Meldung
Allgemeine Informationen
Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, zum Stichtag 31. Mai eines jeden Jahres die Zahl ihrer Zimmer, Betten und Zusatzbetten an die Gemeinde zu übermitteln.
Voraussetzungen
Bekanntgabe der Zahl der Zimmer, Betten und Zusatzbetten
Fristen und Termine
Die statistische Datenmeldung muss bis zum 5. Juni an die Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) übermittelt werden.
Zuständige Stelle
Für Beherbergungsbetriebe in Wien
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23)
1., Volksgartenstraße 3
Telefon: +43 1 4000-88629
Fax: +43 1 4000-99-88610
E-Mail: statistik@ma05.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Online-Formular: Jährliche Bestandsstatistik (Benutzerregistrierung erforderlich)
Benutzerhandbuch – Jährliche Bestandsstatistik: 236 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Zur Meldung der Aufnahme der Vermietungstätigkeit oder der Betriebsschließung genügt die Kontaktaufnahme mit der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23).
Die rechtliche Grundlage für die Auskunftspflicht der UnterkunftgeberInnen gegenüber der Gemeinde ist die Tourismusstatistik-Verordnung 2002 (BGBl. II Nr. 498/2002 idgF. BGBl. II Nr. 502/2004): 88 KB PDF.
Die Gemeinde ist verpflichtet, monatlich die aggregierten Ergebnisse der Bundesanstalt Statistik Austria zu übermitteln.
Homepage: Statistik Wien
Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Magistratsabteilung 23)
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