Religionsaustritt - Erklärung
Allgemeine Informationen
Der gewünschte Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft muss bekundet werden.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in Wien
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Magistratisches Bezirksamt des Hauptwohnsitzes. Die Einreichung ist in jedem Bezirksamt möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Taufschein, Ersatz-Taufschein (Duplikat) oder z. B. Trauschein, Firm- oder Konfirmationsbestätigung, Taufpatenbescheinigung bzw. sonstiger geeigneter Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft (Zahlungsnachweise über Mitgliedsbeiträge, Zahlungsaufforderungen für Mitgliedsbeiträge, Bestätigung der zuständigen Finanzstelle)
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten und Zahlung
Die Erklärung des Austrittes aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei! Nur wenn über den Austritt von der Behörde eine Niederschrift im Sinne der Bundesverwaltungsabgabenverordnung aufgenommen wird, fällt eine Gebühr von 2,10 Euro an. Falls ein Nachweis über den erfolgten Austritt benötigt wird, erhält man entweder:
- eine unbeglaubigte Abschrift der Niederschrift, die mit 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe vergebührt werden muss oder
- eine beglaubigte Kopie der Niederschrift, die zusätzlich mit 14,30 Euro Bundesgebühr vergebührt werden muss.
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online- Erklärung: Religionsaustritt
Zusätzliche Informationen
Mehr Informationen erhält man beim Magistratischen Bezirksamt oder unter: Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Homepage: Magistratische Bezirksämter
Magistratische Bezirksämter
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