Legitimationen für Gewerbetreibende und Handlungsreisende - Antrag
Allgemeine Informationen
Gewerbetreibende können bei der Gewerbebehörde die Ausstellung von "Legitimationen für Gewerbetreibende und Handlungsreisende" beantragen.
Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes FremdenführerIn berechtigt sind, können die Ausstellung der "Legitimation für MitarbeiterIn bei der Ausübung des Fremdenführergewerbes" beantragen.
Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der BerufsdetektivIn berechtigt sind, können die Ausstellung der "Legitimation für ArbeitnehmerIn von Berufsdetektiven (BerufsdetektivassistentIn)" beantragen. Den Antrag müssen die Gewerbetreibenden und nicht die ArbeitnehmerInnen stellen.
Voraussetzungen
Nachweis des entsprechenden Gewerbes
Fristen und Termine
Die Gültigkeit der Legitimation für Handlungsreisende endet fünf Jahre nach dem Tag der Ausstellung.
Zuständige Stelle
- Der Antrag muss beim Magistratischen Bezirksamt eingereicht werden. Welches Magistratische Bezirksamt zuständig ist, hängt vom Standort des Gewerbebetriebs ab.
- Für die Ausstellung von BerufsdetektivIn-Ausweisen ist die Abteilung für Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (MA 63) zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokumente (aus diesen müssen Name, Geburtsdatum, Geburtsort, und Wohnsitz hervorgehen)
- Zwei Lichtbilder (Passbilder im Hochformat)
- Auszug aus dem Strafregister aus dem Ausland (wenn in den letzten fünf Jahren der Hauptwohnsitz nicht in Österreich war)
- Bei Handlungsreisenden: Nachweis, dass sie Angestellte der GewerbeinhaberInnen sind
- Bei BerufsdetektivassistentIn:
- Nachweis, dass sie ArbeitnehmerInnen der Gewerbetreibenden sind (z. B. Krankenkassenanmeldung)
- Bestätigung der Zuverlässigkeit durch die Bundespolizeidirektion Wien
- Bei MitarbeiterIn bei Ausübung des Fremdenführergewerbes: Befähigungsnachweis (Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für FremdenführerIn sowie die Befähigungsprüfung) und Nachweis der Kenntnis von Fremdsprachen, falls ein Eintrag der Fremdsprachen erfolgen soll
Eine Legitimation für Gewerbetreibende für das Feilbieten im Umherziehen von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus aufgrund einer Bewilligung der Gemeinde kann zusätzlich zu den GewerbeinhaberInnen auf im vorhinein zu nennende StellvertreterInnen ausgestellt werden. In diesem Fall müssen dem Antrag zusätzlich ein Personaldokument der StellvertreterInnen und zwei Lichtbilder beigelegt werden.
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- Antrag
- 14,30 Euro Gebühr
- 3,90 Euro pro Bogen Beilage
- Ausstellung
- 14,30 Euro Gebühr
- 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Antrag: Legitimationen für Gewerbetreibende und Handlungsreisende
Zusätzliche Informationen
Die Legitimation muss von den jeweiligen InhaberInnen bei der Behörde persönlich abgeholt werden, da sie unterschrieben werden muss.
Zwei Lichtbilder (Passbilder im Hochformat) müssen im Original beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt vorgelegt werden. Diese bitte spätestens bei der Abholung der Legitimation persönlich abgeben oder vorab per Post an das Magistratische Bezirksamt übermitteln.
Rechtliche Grundlagen:
- § 53 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
- § 62 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
- § 108 Abs. 8 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
- § 130 Abs. 7 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Homepage: Magistratische Bezirksämter
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