Straßenstand - Verzicht
Voraussetzungen
Berechtigte BetreiberInnen von Straßenständen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung 1960) können jederzeit auf dieses Recht zur Nutzung des öffentlichen Gemeindegrunds verzichten.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Verzicht auf die erteilte Erlaubnis, den öffentlichen Gemeindegrund und den darüber befindlichen Luftraum zu gebrauchen.
- Kopie des Lichtbildausweises
Zuständige Stelle
Wiener Marktamt (MA 59)
Marktamtsdirektion
3., Am Modenapark 1-2, 3.Stock, Zimmer 214a
Telefon: +43 1 4000-59247 oder -59248
Fax: +43 1 4000-99-59210
E-Mail: post@ma59.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
14,30 Euro für den Antrag
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Formular
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Verwaltung von Straßenständen (Magistratsabteilung 59)
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