Straßenstand - Verzicht

Voraussetzungen

Berechtigte BetreiberInnen von Straßenständen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung 1960) können jederzeit auf dieses Recht zur Nutzung des öffentlichen Gemeindegrunds verzichten.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Verzicht auf die erteilte Erlaubnis, den öffentlichen Gemeindegrund und den darüber befindlichen Luftraum zu gebrauchen.
  • Kopie des Lichtbildausweises

Zuständige Stelle

Wiener Marktamt (MA 59)
Marktamtsdirektion
3., Am Modenapark 1-2, 3.Stock, Zimmer 214a
Telefon: +43 1 4000-59247 oder -59248
Fax: +43 1 4000-99-59210
E-Mail: post@ma59.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

14,30 Euro für den Antrag

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Formular

  • Verzichtserklärung:
  • oder ein formloser Antrag im Sinne dieses Formulares

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Verwaltung von Straßenständen (Magistratsabteilung 59)
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