Genehmigung zur Aufstellung von Straßenständen - Antrag

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Voraussetzungen

Für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung ist das Wiener Marktamt dann zuständig, wenn

  • der Straßenstand auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung) aufgestellt werden soll,
  • der Straßenstand beweglich ist, auf keinem Fundament errichtet wird und keine Baugenehmigung benötigt wird,
  • zu Erwerbszwecken betrieben werden soll.

Sollte es sich nicht um öffentlichen Gemeindegrund handeln, muss mit den jeweiligen GrundeigentümerInnen hinsichtlich ihres Einverständnisses zur beabsichtigten Standaufstellung das Einvernehmen hergestellt und eine schriftliche Zustimmung oder ein Übereinkommen bzw. einen Vertrag über die Grundbenützung vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Lichtbildausweises
  • Drei Lagepläne der für die Standaufstellung vorgesehenen Örtlichkeit im Maßstab 1:200
  • Drei Planskizzen für den beabsichtigten Straßenstand, bestehend aus Grundriss, Ansichten im Maßstab 1:50 sowie Angaben hinsichtlich der Konstruktion, Materialwahl und der Farbgebung des Standes
  • Zwei Fotos

Bei Aufstellung eines Imbiss,- Würstel,- oder Kebabstandes müssen folgende Dokumente zusätzlich beigebracht werden:

  • Lageplan mit eingezeichneter Betriebsanlage zur Feststellung der nächstgelegenen NachbarInnen
  • Grundrissplan der Betriebsanlage mit eingezeichneten Geräten und Maschinen, Lage der Verabreichungsplätzen (wenn im Freien gelegen) und eventuellen Ausmündungen von Abluftanlagen
  • Maschinenliste mit Angabe der technischen Daten, Schallleitungsangaben von Luftansaug- und Ausblasungen sowie Kälteaggregaten im Freien
  • Betriebsbeschreibung mit Angabe der Betriebszeiten, Umfang des Speisenangebotes, Anzahl der Verabreichungsplätze
  • Abfallwirtschaftskonzept

Zuständige Stelle

Wiener Marktamt (MA 59)
Marktamtsdirektion
3., Am Modenapark 1-2, 2. Stock, Zimmer 214a
Telefon: +43 1 4000-59247 oder -59248
Fax: +43 1 4000-99-59210
E-Mail: post@ma59.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Antrag und Verfahren sind gebührenpflichtig.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da durch das erforderliche Ermittlungsverfahren besonders bei der beabsichtigten unbefristeten Aufstellung von Ständen mit einem Zeitraum von mehreren Wochen, bis die Entscheidung über den Antrag getroffen werden kann, gerechnet werden muss.

Beachten

Rechtliche Grundlagen:

Formular

  • Straßenstandantrag:
  • oder ein formloser Antrag im Sinne dieses Formulares

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Verwaltung von Straßenständen (Magistratsabteilung 59)
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