Beschwerde über nicht einwandfreie Lebensmittel - Abgabe einer Warenprobe
Voraussetzungen
Verdacht, dass ein in einem Handelsbetrieb erworbenes oder in einem Gastgewerbebetrieb verabreichtes Lebensmittel nicht in Ordnung, etwa gesundheitsschädlich oder verdorben, ist.
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis
- Nach Möglichkeit auch die Rechnung, auf der die verdächtige Ware aufscheint.
Zuständige Stelle
Wiener Marktamt (MA 59)
Örtlich zuständige Marktamtsabteilungen
(Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.)
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Keine, jedoch möglichst bald nach der Feststellung.
Beachten
Zur Sicherstellung einer umfassenden Untersuchung ist die Abgabe einer möglichst großen Menge der verdächtigen Ware günstig. Es muss beachtet werden, dass bei verderblichen Lebensmitteln die gekühlte Lagerung bis zum Transport zum Marktamt erforderlich ist. Dies muss im Zuge der zeugenschaftlichen Aussage bestätigt werden.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Märkte und Lebensmittelaufsicht (Magistratsabteilung 59)
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