Beschwerde über nicht einwandfreie Lebensmittel - Abgabe einer Warenprobe

Voraussetzungen

Verdacht, dass ein in einem Handelsbetrieb erworbenes oder in einem Gastgewerbebetrieb verabreichtes Lebensmittel nicht in Ordnung, etwa gesundheitsschädlich oder verdorben, ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis
  • Nach Möglichkeit auch die Rechnung, auf der die verdächtige Ware aufscheint.

Zuständige Stelle

Wiener Marktamt (MA 59)
Örtlich zuständige Marktamtsabteilungen
(Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.)

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Keine, jedoch möglichst bald nach der Feststellung.

Beachten

Zur Sicherstellung einer umfassenden Untersuchung ist die Abgabe einer möglichst großen Menge der verdächtigen Ware günstig. Es muss beachtet werden, dass bei verderblichen Lebensmitteln die gekühlte Lagerung bis zum Transport zum Marktamt erforderlich ist. Dies muss im Zuge der zeugenschaftlichen Aussage bestätigt werden.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Märkte und Lebensmittelaufsicht (Magistratsabteilung 59)
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