Errichtung oder Inbetriebnahme von Marktständen - Marktbehördliche Bewilligung

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Voraussetzungen

Eine marktbehördliche Bewilligung ist erforderlich für die Errichtung oder Inbetriebnahme von Marktständen bzw. Marktplätzen im Falle von:

  • Errichtung von standfesten Bauten
  • Wesentlichen Änderungen an standfesten Bauten (Umbauten, Einbauten und dergleichen)
  • Aufstellung eines Verkaufswagens
  • Aufstellung einer Verkaufskoje
  • Änderung des äußeren Erscheinungsbildes an standfesten Bauten, Verkaufswagen und Verkaufskojen
  • Herstellung und Änderung technischer Anlagen (Gas, Elektrizität, Wasser, Abwässerentsorgung usw.)

Erforderliche Unterlagen

In den Dokumenten muss aus Beschreibung und Plandarstellung erkennbar sein, wie das Vorhaben verwirklichen werden soll; gegebenenfalls muss aufgelistet werden, welche Maschinen, Anlagen oder Geräte getauscht oder zusätzlich aufgestellt und betrieben werden sollen.

Grundsätzlich müssen dem Antrag um marktbehördliche Bewilligung eine Baubeschreibung und die erforderlichen Pläne in fünffacher Ausfertigung beigelegt werden. Sollen Anlagen, Maschinen oder Geräte installiert werden, so muss auch ein Verzeichnis und die Gerätebeschreibungen, die z. B. bei Kühlgeräten Angaben über Anschlusswert, Energieart, Kühlmittelmenge, Druck der Anlage enthalten (fünffach), beigelegt werden.

Zuständige Stelle

Wiener Marktamt (MA 59)
Örtlich zuständige Marktamtsabteilungen (Bitte Öffnungszeiten beachten)

Kosten und Zahlung

Abgaben

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Die marktbehördliche Bewilligung ersetzt nicht eine eventuell erforderliche Baubewilligung.

Grundsätzlich muss beachtet werden, dass eine marktbehördliche Bewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn die Sicherheit von Personen nicht gefährdet wird, wenn es die örtlichen Marktverhältnisse zulassen und das Marktbild nicht beeinträchtigt wird.

Formular

Antrag um marktbehördliche Bewilligung:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Datenverwaltung (Magistratsabteilung 59)
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