Erteilung von Tanzunterricht (Tanzlehrbefugnis) - Anzeige

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Voraussetzungen

  • Abgelegte Tanzlehrprüfung
  • Eignungsfeststellung der Betriebsstätte
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedstaat der EU oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Bei anderen Rechtsträgern als physische Personen ist die Bestellung einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers zwingend erforderlich.
  • Die GeschäftsführerInnen sind für die Beachtung aller einschlägigen Vorschriften und die fachlich einwandfreie Ausübung der Tanzlehrbefugnis verantwortlich und zur persönlichen Leitung des Unterrichtes und zur Anwesenheit während der Unterrichtszeit verpflichtet.
  • Sofern keine GeschäftsführerInnen bestellt sind, sind die InhaberInnen der Tanzlehrbefugnis für die Beachtung aller einschlägigen Vorschriften und die fachlich einwandfreie Ausübung der Tanzlehrbefugnis verantwortlich und zur persönlichen Leitung des Unterrichtes und zur Anwesenheit während der Unterrichtszeit verpflichtet.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige erfolgt von einer physischen Person, einer Einzelperson oder EinzelunternehmerInnen

  • Betriebsstätte: Eignungsfeststellung der Betriebsstätte
  • TanzschulwerberIn:
    • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis bzw. gültiges Reisedokument für EU-BürgerInnen
    • Geburtsurkunde
    • Meldenachweis
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Aktueller Auszug aus dem Strafregister
    • Zeugnis über die Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht
    • Zeugnis(se) über eine insgesamt mindestens dreijährige einschlägige berufsmäßige Verwendung in einer oder mehreren gewerbsmäßig betriebenen Tanzschule oder Tanzschulen
    • Zeugnis über die abgelegte Tanzlehrprüfung gemäß § 2 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Voraussetzungen für die Zulassung zur Tanzlehrprüfung, den Umfang des Prüfungsstoffes und die Regelung des Prüfungsvorganges (Tanzlehrprüfungsverordnung 1997)
  • Bevollmächtigte Personen: Vollmachtsurkunde

Die Anzeige erfolgt von einer juristische Person oder einer Personengesellschaft oder einem anderer Rechtsträger

  • Verein: Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als sechs Monate)
  • Juristische Person: Auszug aus dem Firmenbuch (nicht älter als sechs Monate)
  • Personengesellschaft: die Glaubhaftmachung des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebsstätte: Eignungsfeststellung der Betriebsstätte
  • GeschäftsführerIn:
    • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis bzw. gültiges Reisedokument für EU-BürgerInnen
    • Geburtsurkunde
    • Meldenachweis
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Aktueller Auszug aus dem Strafregister
    • Zeugnis über die Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht
    • Zeugnis(se) über eine insgesamt mindestens dreijährige einschlägige berufsmäßige Verwendung in einer oder mehreren gewerbsmäßig betriebenen Tanzschule(n)
    • Zeugnis über die abgelegte Tanzlehrprüfung gemäß § 2 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Voraussetzungen für die Zulassung zur Tanzlehrprüfung, den Umfang des Prüfungsstoffes und die Regelung des Prüfungsvorganges (Tanzlehrprüfungsverordnung 1997)
  • Zur Vertretung nach außen berufene(n) Person(en), Person(en) mit maßgebendem Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte:
    • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis bzw. gültiges Reisedokument für EU-BürgerInnen
    • Geburtsurkunde
    • Meldenachweis
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Aktueller Auszug aus dem Strafregister
  • Bevollmächtigte Personen: Vollmachtsurkunde

Zuständige Stelle

Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36)
Dezernat K
20., Dresdner Straße 75
Telefon: +43 1 4000-36352
Fax: +43 1 4000-99-36310
E-Mail: event@ma36.wien.gv.at
Terminvereinbarung wird empfohlen

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 14,30 Euro Bundesgebühr für:
    • Anzeige der Erteilung von Tanzunterricht bzw.
    • Anzeige der Bestellung einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers
  • 3,90 Euro Bundesgebühr pro Bogen Beilage
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Online-Anzeige: Erteilung von Tanzunterricht (Tanzlehrbefugnis)

Das Formular für die Anzeige der Erteilung von Tanzunterricht kann auch heruntergeladen und händisch ausgefüllt werden:

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Verantwortlich für diese Seite:
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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