Platzkarte für Straßenkunstdarbietungen - Antrag

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Voraussetzungen

Straßenkunstdarbietungen an öffentlichen Orten sind bewilligungspflichtig. Zu den Straßenkunstdarbietungen zählen Darbietungen, die

  • für kurze Zeit,
  • an öffentlichen Orten,
  • ohne eigens hierfür errichtete Aufbauten und Podien zu benutzen und
  • unentgeltlich veranstaltet werden.

Darunter fallen beispielsweise musikalische Darbietungen, Vorträge, Tanz- und Varieteevorführungen, Pantomimen ohne bühnenmäßige Ausstattung, Vorführungen von Zauberkunststücken, Puppenspiele und PortraitzeichnerInnen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Zuständige Stelle

Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36)
Eventcenter
20., Dresdner Straße 75, 4. Stock, Zimmer 420
Telefon: +43 1 4000-36339
Fax: +43 1 4000-99-36336
E-Mail: event@ma36.wien.gv.at

Öffnungszeiten des Eventcenters: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr und Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

6,54 Euro pro Platzkarte

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Platzkartenvergabe: Die Ausgabe der Platzkarten erfolgt am letzten Montag des Monats für den darauffolgenden Monat. Eine Platzkarte enthält Termine für den ganzen Monat, wobei einige Tage des Monats spielfrei sind. Ab einem gewissen Kontingent werden nurmehr Platzkarten für einzelne Tage ausgegeben.

Beachten

Rechtliche Grundlage: Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, betreffend die Bedingungen zur Darbietung von Straßenkunst in Wien (Straßenkunstverordnung 1998)

Verantwortlich für diese Seite:
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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