Konzessionspflichtige Veranstaltungen und Aufführungen - Antrag

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Voraussetzungen

Übersicht der anmeldepflichtigen und konzessionspflichtigen Veranstaltungen

Für den Betrieb eines Kinos, die Vorführung von Filmen, Videos oder Dias ist eine spezielle Konzession erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Juristische Person: amtlicher Nachweis über den Namen der juristischen Person und der zur Vertretung nach außen berufenen Personen
  • Dokumente der VeranstalterInnen bzw. der bestellten GeschäftsführerInnen: gültiger amtlicher Lichtbildausweis bzw. gültiges Reisedokument für EU-BürgerInnen oder Meldenachweis
  • Im Vertretungsfall: Vollmachtsurkunde
  • Beschreibung bzw. Programm der Veranstaltung (z. B. Folder, Plakat usw.)

Zuständige Stelle

Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36) - Dezernat K
20., Dresdner Straße 75, 4. Stock, Zimmer 406 und 413
Telefon: +43 1 4000-36336
Fax: +43 1 4000-99-36336
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at

Parteienverkehr der ReferentInnen (zur persönlichen Vorsprache): Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr
Amtsstunden (Eventcenter - Zimmer 420): Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

Eingabe

  • 47,30 Euro Bundesgebühr (physische Person oder EinzelunternehmerIn)
  • 61,60 Euro Bundesgebühr (juristische Person oder Personengesellschaft)
  • 3,90 Euro Bundesgebühr pro Bogen Beilage
  • 14,30 Euro Bundesgebühr für den Rechtsmittelverzicht
  • 14,30 Euro Bundesgebühr für die Erstreckung der Sperrstunde bzw. der Aufführungszeit

Erledigung

  • 83,60 Euro Bundesgebühr für die Bescheidausfertigung
  • Konzession für Veranstaltungen:
    • Ausgestellt auf eine physische Person oder EinzelunternehmerInnen:
      • 3,44 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum bis 500 Personen)
      • 26,88 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum bis 700 Personen)
      • 53,77 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum mehr als 700 Personen)
    • Ausgestellt auf eine juristische Person oder Personengesellschaft:
      • 20,16 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum bis 500 Personen)
      • 40,32 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum bis 700 Personen)
      • 80,65 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum mehr als 700 Personen)
  • Kinokonzession oder die Konzession für die Vorführung von Filmen, Videos, Dias:
    • 44,69 Euro Verwaltungsabgabe (Konzession ausgestellt auf eine Person - je 100 Plätze Fassungsraum)
    • 55,86 Euro Verwaltungsabgabe (Konzession ausgestellt auf eine Firma/Verein - je 100 Plätze Fassungsraum) Wird die Konzession auf eine Konzessionsdauer bis zu einem Jahr ausgestellt, dann wird die Hälfte des oben genannten Betrags verrechnet.
  • 7,26 Euro Verwaltungsabgabe (Erstreckung der Sperrstunde bis zu drei Tagen)
  • 49,05 Euro Verwaltungsabgabe (Erstreckung der Sperrstunde länger als drei Tage)
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Online-Antrag: Konzessionspflichtige Veranstaltungen und Aufführungen

Das Antragsformular kann aber auch für eine persönliche Anmeldung oder zur Faxübermittlung ausgedruckt werden:

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Verantwortlich für diese Seite:
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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