Konzessionspflichtige Veranstaltungen und Aufführungen - Antrag
Voraussetzungen
Übersicht der anmeldepflichtigen und konzessionspflichtigen Veranstaltungen
Für den Betrieb eines Kinos, die Vorführung von Filmen, Videos oder Dias ist eine spezielle Konzession erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Juristische Person: amtlicher Nachweis über den Namen der juristischen Person und der zur Vertretung nach außen berufenen Personen
- Dokumente der VeranstalterInnen bzw. der bestellten GeschäftsführerInnen: gültiger amtlicher Lichtbildausweis bzw. gültiges Reisedokument für EU-BürgerInnen oder Meldenachweis
- Im Vertretungsfall: Vollmachtsurkunde
- Beschreibung bzw. Programm der Veranstaltung (z. B. Folder, Plakat usw.)
Zuständige Stelle
Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36) - Dezernat K
20., Dresdner Straße 75, 4. Stock, Zimmer 406 und 413
Telefon: +43 1 4000-36336
Fax: +43 1 4000-99-36336
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at
Parteienverkehr der ReferentInnen (zur persönlichen Vorsprache): Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr
Amtsstunden (Eventcenter - Zimmer 420): Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
Eingabe
- 47,30 Euro Bundesgebühr (physische Person oder EinzelunternehmerIn)
- 61,60 Euro Bundesgebühr (juristische Person oder Personengesellschaft)
- 3,90 Euro Bundesgebühr pro Bogen Beilage
- 14,30 Euro Bundesgebühr für den Rechtsmittelverzicht
- 14,30 Euro Bundesgebühr für die Erstreckung der Sperrstunde bzw. der Aufführungszeit
Erledigung
- 83,60 Euro Bundesgebühr für die Bescheidausfertigung
- Konzession für Veranstaltungen:
- Ausgestellt auf eine physische Person oder EinzelunternehmerInnen:
- 3,44 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum bis 500 Personen)
- 26,88 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum bis 700 Personen)
- 53,77 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum mehr als 700 Personen)
- Ausgestellt auf eine juristische Person oder Personengesellschaft:
- 20,16 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum bis 500 Personen)
- 40,32 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum bis 700 Personen)
- 80,65 Euro Verwaltungsabgabe (maximaler Fassungsraum mehr als 700 Personen)
- Ausgestellt auf eine physische Person oder EinzelunternehmerInnen:
- Kinokonzession oder die Konzession für die Vorführung von Filmen, Videos, Dias:
- 44,69 Euro Verwaltungsabgabe (Konzession ausgestellt auf eine Person - je 100 Plätze Fassungsraum)
- 55,86 Euro Verwaltungsabgabe (Konzession ausgestellt auf eine Firma/Verein - je 100 Plätze Fassungsraum) Wird die Konzession auf eine Konzessionsdauer bis zu einem Jahr ausgestellt, dann wird die Hälfte des oben genannten Betrags verrechnet.
- 7,26 Euro Verwaltungsabgabe (Erstreckung der Sperrstunde bis zu drei Tagen)
- 49,05 Euro Verwaltungsabgabe (Erstreckung der Sperrstunde länger als drei Tage)
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Rechtliche Grundlagen:
- Wiener Veranstaltungsgesetz LGBl. 1971/12 idgF.
- Wiener Kinogesetz LGBl. 1955/18 idgF.
Formular
Online-Antrag: Konzessionspflichtige Veranstaltungen und Aufführungen
Das Antragsformular kann aber auch für eine persönliche Anmeldung oder zur Faxübermittlung ausgedruckt werden:
- Konzessionsantrag für Veranstaltungen:
- Konzessionsantrag für Unterhaltungs- und Münzgewinnspielapparate:
Weiterführende Informationen
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
Kontaktformular
