Eignung von Veranstaltungsstätten - Antrag

Voraussetzungen

Veranstaltungen dürfen nur in einer (konkret beschriebenen) Veranstaltungsstätte oder an einem (konkret beschriebenen) Ort stattfinden. Als solche kommen Örtlichkeiten in Betracht, die eine durch ihre Verwendung als Veranstaltungsort bestimmte und begrenzte Einheit bilden. Sollte für eine in Aussicht genommene Veranstaltungsstätte noch keine Eignungsfeststellung vorhanden sein, so muss diese ab einer gewissen TeilnehmerInnenanzahl bzw. Größe der Veranstaltungsstätte bei der MA 36 - Dezernat V beantragt werden. Diese beurteilt dann auf Grund eines Lokalaugenscheines unter Beiziehung von Amtssachverständigen, der Bezirksvertretung und der Polizei, unter welchen Auflagen diese in Aussicht genommene Veranstaltungsstätte für das Abhalten von Veranstaltungen als geeignet angesehen werden kann. Eine Eignungsfeststellung wird in folgenden Fällen benötigt:

  • Für Theateraufführungen und Varieteevorführungen, Zirkusse, Tierschauen, Feuerwerke, Schießbuden, pratermäßige Volksvergnügungen und Ausstellungen.
  • Bei einer TeilnehmerInnenanzahl von mehr als 50 Personen auch für Theateraufführungen und Varieteevorführungen ohne Erwerbscharakter durch DilettantInnen, für Marionetten-, Puppen- und Schattenspiele, für die Vorführung von Zauberkunststücken ohne bühnenmäßige Ausstattung sowie für Wohltätigkeitsfeste.
  • Bei einer TeilnehmerInnenanzahl von 100 Personen und mehr auch für alle anderen Veranstaltungen, die unter die Bestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes fallen.

Erforderliche Unterlagen

Dem formloser Antrag muss folgendes beigelegt werden:

  • Pläne im Maßstab 1:100 (in mindestens zweifacher Ausfertigung)
  • Eventuell Beschreibung (in mindestens zweifacher Ausfertigung)

Zuständige Stelle

Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36)
Dezernat V
20., Dresdner Straße 75
Telefon: +43 1 4000-36310 (Montag bis Freitag 7.30 bis 17 Uhr)
Fax: +43 1 4000-99-36310
E-Mail: event@ma36.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Es fallen Bundesgebühren, Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren an.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Um den Antrag termingerecht erledigen zu können, muss der Antrag (mit allen erforderlichen Dokumenten) rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn) eingebracht werden. Bei größeren Projekten muss eine längere Vorlaufzeit eingeplant werden.

Beachten

Sollte eine einmal als geeignet befundene Veranstaltungsstätte in ihrer baulichen Beschaffenheit verändert werden, eine andere Veranstaltungsart geplant sein oder der Fassungsraum erhöht werden, ist eine Abänderung der Eignungsfeststellung notwendig.

Rechtliche Grundlage: Wiener Veranstaltungsgesetz LGBl. 1971/12 idgF.

Formular

  • Antrag auf Eignungsfeststellung: 129 KB PDF
  • Antrag auf Eignungsfeststellung - Erläuterungen: 229 KB PDF

PDF-Betrachter herunterladen

Verantwortlich für diese Seite:
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
Kontaktformular