Tätigkeit als BuchmacherIn und TotalisateurIn - Antrag

Voraussetzungen

Das gewerbsmäßige Vermitteln von Wetten (von TotalisateurInnen) und der gewerbsmäßige Abschluss von Wetten bei sportlichen Veranstaltungen (Rennen, Regatten usw. sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung zum Abschluss von Wetten (Buchmacherbewilligung) wird nur voll vertrauenswürdigen Personen erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Natürliche Personen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Juristische Personen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis der vertretungsbefugten Personen
  • Handelsauskunft des Kreditschutzverbandes von 1870
  • Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes
  • Bonitätsnachweis

Zuständige Stelle

Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36)
Dezernat K
20., Dresdner Straße 75
Telefon: +43 1 4000-36331
Fax: +43 1 4000-99-36310
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at

Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Folgende Gebühren müssen bei Erledigung des jeweiligen Antrags entrichtet werden:

  • Eingabe
    • 47,30 Euro Bundesgebühr (physische Person oder EinzelunternehmerIn bzw. juristische Person oder Personengesellschaft)
    • 3,90 Euro Bundesgebühr pro Bogen Beilage
  • Erledigung
    • 83,60 Euro Bundesgebühr für die Bescheidausfertigung
    • 330,66 Euro Verwaltungsabgabe
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Rechtliche Grundlage: Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten

Verantwortlich für diese Seite:
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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