Anmeldepflichtige Veranstaltungen - Anmeldung
Voraussetzungen
Übersicht der anmeldepflichtigen und konzessionspflichtigen Veranstaltungen
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der VeranstalterInnen
- Meldenachweis
- Auszug aus dem Firmenbuch bzw. Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der VeranstalterInnen, wenn eine bevollmächtigte Person die Anmeldung der Veranstaltung vornimmt
- Eignungsfeststellungsbescheid der Veranstaltungsstätte
Zuständige Stelle
Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36)
Eventcenter
20., Dresdner Straße 75, 4. Stock, Zimmer 420
Telefon: +43 1 4000-36336
Fax: +43 1 4000-99-36336
E-Mail: event@ma36.wien.gv.at
Öffnungszeiten des Eventcenters: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr und Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Folgende Gebühren müssen bei Erledigung der Anmeldung bezahlt werden:
Eingabe
- Veranstaltung ohne Eintritt oder Spende: 14,30 Euro Bundesgebühr (physische Person oder EinzelunternehmerIn bzw. juristische Person oder Personengesellschaft)
- Veranstaltung mit Eintritt oder Spende: 47,30 Euro Bundesgebühr (physische Person oder EinzelunternehmerIn bzw. juristische Person oder Personengesellschaft)
- 3,90 Euro Bundesgebühr pro Bogen Beilage
- 14,30 Euro Bundesgebühr für den Rechtsmittelverzicht
- 14,30 Euro Bundesgebühr für die Erstreckung der Aufführungszeit
- 14,30 Euro Bundesgebühr für eine Änderungsanzeige
Erledigung
- Keine Bundesgebühr für die Bescheinigung (Veranstaltung(en) ohne Eintritt oder Spende)
- 83,60 Euro Bundesgebühr für die Bescheinigung (Veranstaltung(en) mit Eintritt oder Spende)
- VeranstalterIn ist eine physische Person oder EinzelunternehmerIn:
- 9 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum bis 500 Personen, Veranstaltungsdauer bis zu sechs Monaten)
- 25 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum über 500 Personen, Veranstaltungsdauer bis zu sechs Monaten)
- 18 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum bis 500 Personen, Veranstaltungsdauer länger als sechs Monate)
- 50 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum über 500 Personen, Veranstaltungsdauer länger als sechs Monate)
- VeranstalterIn ist eine juristische Person oder Personengesellschaft:
- 13,50 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum bis 500 Personen, Veranstaltungsdauer bis zu sechs Monaten)
- 37,50 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum über 500 Personen, Veranstaltungsdauer bis zu sechs Monaten)
- 27 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum bis 500 Personen, Veranstaltungsdauer länger als sechs Monate)
- 75 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum über 500 Personen, Veranstaltungsdauer länger als sechs Monate)
- 14,30 Euro Bundesgebühr für die Bescheinigung der Änderungsanzeige
- 3,27 Euro Verwaltungsabgabe (Änderungsanzeige - z. B. Wechsel der GeschäftsführerInnen usw.)
- 7,26 Euro Verwaltungsabgabe (Erstreckung der Aufführungszeit bis zu drei Tagen)
- 49,05 Euro Verwaltungsabgabe (Erstreckung der Aufführungszeit länger als drei Tage)
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Anmeldung muss schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulares bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Veranstaltung im Eventcenter eingebracht werden. Für Veranstaltungen mit einer vorgesehenen TeilnehmerInnen-Anzahl von weniger als 100 Personen ist die Anmeldung auch noch bis zu dem der Veranstaltung vorangehenden Tag möglich. Bei Veranstaltungen, die nicht im Rahmen des Gastgewerbes stattfinden, muss der Antrag auf Erstreckung der Vergnügungsbetriebssperrstunde bis spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.
Beachten
Gesetzliche Sperrzeit:
2 Uhr früh, bei Veranstaltungen im Freien 22 Uhr, bei Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben mit der für diesen Betrieb jeweils geltenden gewerblichen Sperrstunde.
Rechtliche Grundlage: Wiener Veranstaltungsgesetz
Formular
Online-Anmeldung: Anmeldepflichtige Veranstaltungen
Das Anmeldeformular kann aber auch für eine persönliche Anmeldung oder zur Faxübermittlung ausgedruckt werden:
Weiterführende Informationen
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
Kontaktformular
