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Anmeldepflichtige Veranstaltungen - Anmeldung

Voraussetzungen

Übersicht der anmeldepflichtigen und konzessionspflichtigen Veranstaltungen

Unterlagen
  • Amtlicher Lichtbildausweis der VeranstalterInnen
  • Firmenbuchauszug bzw. Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht der VeranstalterInnen, wenn eine bevollmächtigte Person die Anmeldung der Veranstaltung vornimmt
  • Eignungsfeststellungsbescheid der Veranstaltungsstätte
Zuständigkeit

Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36) - Eventcenter
20., Dresdner Straße 75, 4. Stock, Zi. 420
Fahrplanauskunft
Telefon: +43 1 4000-36336
Fax: +43 1 4000-99-36336
E-Mail: event@ma36.wien.gv.at

Öffnungszeiten des Eventcenters: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr und Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten / Zahlung

Folgende Gebühren müssen bei Erledigung der Anmeldung entrichtet werden:

Eingabe

  • Veranstaltung ohne Eintritt oder Spende: 13,20 Euro Bundesgebühr (physische Person oder EinzelunternehmerIn bzw. juristische Person oder Personengesellschaft)
  • Veranstaltung mit Eintritt oder Spende: 43,60 Euro Bundesgebühr (physische Person oder EinzelunternehmerIn bzw. juristische Person oder Personengesellschaft)
  • 3,60 Euro Bundesgebühr pro Bogen Beilage
  • 13,20 Euro Bundesgebühr für den Rechtsmittelverzicht
  • 13,20 Euro Bundesgebühr für die Erstreckung der Aufführungszeit
  • 13,20 Euro Bundesgebühr für eine Änderungsanzeige

Erledigung

  • Keine Bundesgebühr für die Bescheinigung (Veranstaltung(en) ohne Eintritt oder Spende)
  • 77 Euro Bundesgebühr für die Bescheinigung (Veranstaltung(en) mit Eintritt oder Spende)
  • VeranstalterIn ist eine physische Person oder EinzelunternehmerIn:
    • 9 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum bis 500 Personen, Veranstaltungsdauer bis zu sechs Monaten)
    • 25 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum über 500 Personen, Veranstaltungsdauer bis zu sechs Monaten)
    • 18 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum bis 500 Personen, Veranstaltungsdauer länger als sechs Monate)
    • 50 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum über 500 Personen, Veranstaltungsdauer länger als sechs Monate)
  • VeranstalterIn ist eine juristische Person oder Personengesellschaft:
    • 13,50 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum bis 500 Personen, Veranstaltungsdauer bis zu sechs Monaten)
    • 37,50 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum über 500 Personen, Veranstaltungsdauer bis zu sechs Monaten)
    • 27 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum bis 500 Personen, Veranstaltungsdauer länger als sechs Monate)
    • 75 Euro Verwaltungsabgabe (Fassungsraum über 500 Personen, Veranstaltungsdauer länger als sechs Monate)
  • 13,20 Euro Bundesgebühr für die Bescheinigung der Änderungsanzeige
  • 3,27 Euro Verwaltungsabgabe (Änderungsanzeige - z. B. Wechsel der GeschäftsführerInnen, etc.)
  • 7,26 Euro Verwaltungsabgabe (Erstreckung der Aufführungszeit bis zu drei Tagen)
  • 49,05 Euro Verwaltungsabgabe (Erstreckung der Aufführungszeit länger als drei Tage)

Rechnung und Zahlung
AnsprechpartnerIn in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termin / Frist

Die Anmeldung muss schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulares bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Veranstaltung im Eventcenter eingebracht werden. Für Veranstaltungen mit einer vorgesehenen TeilnehmerInnen-Anzahl von weniger als 100 Personen ist die Anmeldung auch noch bis zu dem der Veranstaltung vorangehenden Tag möglich. Bei Veranstaltungen, die nicht im Rahmen des Gastgewerbes stattfinden, muss der Antrag auf Erstreckung der Vergnügungsbetriebssperrstunde bis spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.

Beachten

Gesetzliche Grundlage: Wiener Veranstaltungsgesetz

Gesetzliche Sperrzeit:
2 Uhr früh, bei Veranstaltungen im Freien 22 Uhr, bei Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben mit der für diesen Betrieb jeweils geltenden gewerblichen Sperrstunde.

Formular

Online-Anmeldung: Anmeldepflichtige Veranstaltungen

Das Anmeldeformular kann aber auch für eine persönliche Anmeldung oder zur Faxübermittlung ausgedruckt werden:

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Verantwortlich für diese Seite:
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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