Bestellung zum Überprüfungsorgan gemäß Feuerpolizeigesetz - Antrag
Voraussetzungen
- Vollendetes 19. Lebensjahr
- BürgerIn der EU oder EWR
- Behördlich anerkannter Ausbildungskurs
- Befähigungsnachweis für das Gewerbe Rauchfangkehrer, Heizungs- und Lüftungstechnik, Gas- und Sanitärtechnik oder Hafner oder Nachweis der mindestens dreijährigen einschlägigen fachlichen Tätigkeit oder einschlägige Universitäts-, HTL- oder gleichwertige Ausbildung
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis des Geburtsdatums und der Staatsbürgerschaft durch entsprechende amtliche Dokumente oder Ausweise (Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Reisepass usw.)
- Zeugnis über den Ausbildungskurs (oder gleichwertige Ausbildung)
- Befähigungsnachweis
- Antragsformular
- Einverständniserklärung der Veröffentlichung von Daten
Die Einreichunterlagen können auch als Kopien vorgelegt werden.
Zuständige Stelle
Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36)
20., Dresdner Straße 75, 3. Stock, Zimmer 303 (Sekretariat)
Telefon: +43 1 40 00-36010
Fax: +43 1 40 00-99-36110
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
- 94,47 Euro Verwaltungsabgabe
- 130,90 Euro Bundesabgabe
Der Betrag kann mit Erlagschein oder vor Ort Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr in bar oder mit Bankomatkarte bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Rechtliche Grundlage: Verordnung der Wiener Landesregierung nach dem Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz LGBl. 17/1957 idgF.
Formular
- Online-Antrag: Bestellung zum Überprüfungsorgan
- Antrag zur Bestellung:
- Veröffentlichung personenbezogener Daten:
Weiterführende Informationen
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
Kontaktformular
