Bestellung zum Überprüfungsorgan gemäß Feuerpolizeigesetz - Antrag

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Voraussetzungen

  • Vollendetes 19. Lebensjahr
  • BürgerIn der EU oder EWR
  • Behördlich anerkannter Ausbildungskurs
  • Befähigungsnachweis für das Gewerbe Rauchfangkehrer, Heizungs- und Lüftungstechnik, Gas- und Sanitärtechnik oder Hafner oder Nachweis der mindestens dreijährigen einschlägigen fachlichen Tätigkeit oder einschlägige Universitäts-, HTL- oder gleichwertige Ausbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Geburtsdatums und der Staatsbürgerschaft durch entsprechende amtliche Dokumente oder Ausweise (Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Reisepass usw.)
  • Zeugnis über den Ausbildungskurs (oder gleichwertige Ausbildung)
  • Befähigungsnachweis
  • Antragsformular
  • Einverständniserklärung der Veröffentlichung von Daten

Die Einreichunterlagen können auch als Kopien vorgelegt werden.

Zuständige Stelle

Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36)
20., Dresdner Straße 75, 3. Stock, Zimmer 303 (Sekretariat)
Telefon: +43 1 40 00-36010
Fax: +43 1 40 00-99-36110
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at

Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

  • 94,47 Euro Verwaltungsabgabe
  • 130,90 Euro Bundesabgabe

Der Betrag kann mit Erlagschein oder vor Ort Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr in bar oder mit Bankomatkarte bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Rechtliche Grundlage: Verordnung der Wiener Landesregierung nach dem Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz LGBl. 17/1957 idgF.

Formular

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Verantwortlich für diese Seite:
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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