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Grundqualifikation für LenkerInnen bestimmter Fahrzeuge für den Personenkraftverkehr

Voraussetzungen

LenkerInnen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen und LenkerInnen von Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs, denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klasse D erstmals erteilt wird, müssen - bis auf einige Ausnahmen - eine Prüfung über die Grundqualifikation ablegen.

Unterlagen

Der Anmeldung zur Prüfung über die Grundqualifikation müssen folgende Unterlagen in Kopie beigelegt werden:

  • Urkunden zum Nachweis des Namens und Vornamens (z. B. Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde(n) oder Bescheid über Namensänderung, Nachweis eines allfälligen Titels, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Zum Nachweis der Staatsbürgerschaft geeignete Dokumente (z. B. Staatsbürgerschaftsnachweis, Pass)
  • Bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ein Nachweis eines österreichischen Hauptwohnsitzes
  • Bei Staatsangehörigen eines Drittstaates entweder ein Nachweis über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bei einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen oder der Nachweis über einen Aufenthaltstitel, der das Recht auf unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich ermöglicht
  • Die für eine allfällige Anrechnung gemäß § 11 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer (GWB) erforderlichen Unterlagen (z. B. Zeugnis über den Befähigungsnachweis für den Personenkraftverkehr oder Güterkraftverkehr, Lehrabschlußprüfungszeugnis im Lehrberuf BerufskraftfahrerIn, Bescheinigung über die abgelegte praktische Fahrprüfung)
  • Die für eine allfällige Ermäßigung gemäß § 10 Abs. 2 GWB erforderlichen Unterlagen
Zuständigkeit

Für die Anmeldung der Prüfung über die Grundqualifikation in Wien:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (MA 63)
1., Wipplingerstraße 6-8, 1. Stock, Zimmer 137
Fahrplanauskunft
Telefon: +43 1 4000-97117
Fax: +43 1 4000-99-97115
E-Mail: post@ma63.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11.30 Uhr

Kosten / Zahlung

Folgende Stempelgebühren sind zu entrichten:

  • 13,20 Euro Bundesstempel für die Anmeldung zur Prüfung
  • 3,60 Euro Bundesstempel pro Beilage
  • 2,10 Euro Verwaltungsabgabe für die Erledigung der Anmeldung
  • 13,20 Euro Bundesstempel und 2,10 Euro Verwaltungsabgabe für die Ausstellung des Zeugnisses bei bestandener Prüfung

Die Prüfungstaxe beträgt derzeit 270 Euro. Bei bereits abgelegten Prüfungsteilen sind Kürzungen vorgesehen. Der Erlagschein für die Prüfungstaxe wird mit der Einladung zum Prüfungstermin übermittelt.

Rechnung und Zahlung
AnsprechpartnerIn in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termin / Frist

Die Prüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin angemeldet werden. Es sind mindestens vier Prüfungstermine im Jahr vorgesehen.

Beachten

Bei Antritt zur Prüfung muss unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr (bei Barzahlung mit Zahlschein, bei Überweisung mit Kontoauszug) vorgelegt werden.

Formular

Formular zur Anmeldung der Prüfung über die Grundqualifikation (downloaden, ausfüllen und per Post, Fax oder E-Mail senden):

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Verantwortlich für diese Seite:
Armin Trenkwalder (Magistratsabteilung 63)
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