Bescheinigung der Voraussetzungen für die Gewerbeausübung mit Ausnahme des Aufenthaltstitels - Antrag

Voraussetzungen

Ausländische natürliche Personen brauchen für die Gewerbeanmeldung, sofern sie nicht etwa Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Gewerbeberechtigungen für ausländische StaatsbürgerInnen).

Sind die Voraussetzungen für die Gewerbeausübung mit Ausnahme des Aufenthaltstitels erfüllt, muss dies von der Gewerbebehörde auf Antrag bescheinigt werden. Diese Bescheinung muss in weiterer Folge im Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels mit dem Aufenthaltszweck "Ausübung eines Gewerbes" vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

PDF-Betrachter herunterladen

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens entrichtet werden und betragen:

  • 14,30 Euro Gebühr
  • 3,90 Euro pro Beilage (Bogen)
  • 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Ausübung des Gewerbes ist erst ab der rechtswirksamen Begründung der Gewerbeberechtigung möglich.

Beachten

Bei der Ausübung der Gewerbe Arbeitsvermittlung und Überlassung von Arbeitskräften durch natürliche Personen ist die Staatsangehörigkeit einer EWR-Vertragspartei und der Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat erforderlich. Bei der Ausübung des Gewerbes RauchfangkehrerIn durch natürliche Personen ist die österreichische Staatsbürgerschaft und ein Wohnsitz im Inland notwendig.

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Online-Antrag: Bescheinigung der Voraussetzungen für die Gewerbeausübung mit Ausnahme des Aufenthaltstitels

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
Kontaktformular