Bescheinigung der Voraussetzungen für die Gewerbeausübung mit Ausnahme des Aufenthaltstitels - Antrag
Voraussetzungen
Ausländische natürliche Personen brauchen für die Gewerbeanmeldung, sofern sie nicht etwa Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Gewerbeberechtigungen für ausländische StaatsbürgerInnen).
Sind die Voraussetzungen für die Gewerbeausübung mit Ausnahme des Aufenthaltstitels erfüllt, muss dies von der Gewerbebehörde auf Antrag bescheinigt werden. Diese Bescheinung muss in weiterer Folge im Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels mit dem Aufenthaltszweck "Ausübung eines Gewerbes" vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genaue Bezeichnung der zukünftigen Gewerbetreibenden
- Name und Vorname
- Sozialversicherungsnummer
- Adresse
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
- Genaue Bezeichnung des Gewerbes, das ausgeübt werden soll (wie "Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos", "Kleinhandel mit Lebensmitteln")
- Genauer Standort der beabsichtigten Gewerbeausübung (Ort, Straße, Hausnummer)
- Nachweis der Befähigung (nicht erforderlich bei freien Gewerben: 1,2 MB PDF)
- Auszug aus dem Strafregister aus dem Ausland
- Erklärungen zum Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen
- Die weiteren Beilagen unterscheiden sich nach der Art des Gewerbes:
Zuständige Stelle
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens entrichtet werden und betragen:
- 14,30 Euro Gebühr
- 3,90 Euro pro Beilage (Bogen)
- 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Ausübung des Gewerbes ist erst ab der rechtswirksamen Begründung der Gewerbeberechtigung möglich.
Beachten
Bei der Ausübung der Gewerbe Arbeitsvermittlung und Überlassung von Arbeitskräften durch natürliche Personen ist die Staatsangehörigkeit einer EWR-Vertragspartei und der Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat erforderlich. Bei der Ausübung des Gewerbes RauchfangkehrerIn durch natürliche Personen ist die österreichische Staatsbürgerschaft und ein Wohnsitz im Inland notwendig.
Rechtliche Grundlagen:
Formular
Online-Antrag: Bescheinigung der Voraussetzungen für die Gewerbeausübung mit Ausnahme des Aufenthaltstitels
Weiterführende Informationen
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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