Bestellung FilialgeschäftsführerIn - Antrag bzw. Anzeige

Voraussetzungen

Gewerbetreibende können für die Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) eine Filialgeschäftsführerin bzw. einen Filialgeschäftsführer bestellen, die bzw. der für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften in der weiteren Betriebsstätte (der Behörde gegenüber) verantwortlich ist.

Grundsätzlich muss die Bestellung von FilialgeschäftsführerInnen für die Ausübung eines Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte der Behörde angezeigt werden.

Bei den Gewerben nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und einigen reglementierten Gewerben muss die Bestellung von FilialgeschäftsführerInnen jedoch von der Behörde genehmigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • Im Anzeigeverfahren:
    • 14,30 Euro Gebühr
    • 3,90 Euro pro Bogen Beilage
    • 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe
  • Im Genehmigungsverfahren:
    • 14,30 Euro Gebühr
    • 3,90 Euro pro Bogen Beilage
    • 16,30 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Bestellung von FilialgeschäftsführerInnen wird in der Regel ab dem Tag der Anzeige bei der Behörde wirksam.

Ausnahmen bilden die Gewerbe nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und einige reglementierte Gewerbe. Bei diesen ist die Bestellung von FilialgeschäftsführerInnen erst wirksam, nachdem die Behörde einen rechtskräftigen Bescheid erlassen hat. Dies dauert etwa zwei bis sechs Wochen.

Beachten

FilialgeschäftsführerInnen sind den GewerbeinhaberInnen gegenüber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes verantwortlich. Der Behörde gegenüber sind die FilialgeschäftsführerInnen für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. GewerbeinhaberInnen müssen den FilialgeschäftsführerInnen eine selbstverantwortliche Anordnungsbefugnis erteilen, die dieser Stellung entspricht.

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Online-Formular: Bestellung FilialgeschäftsführerIn - Antrag bzw. Anzeige

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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