Bestellung befähigte/r ArbeitnehmerIn (Integrierter Betrieb) - Anzeige
Voraussetzungen
Verlässt eine befähigte Arbeitnehmerin bzw. ein befähigter Arbeitnehmer einen Gewerbebetrieb, muss die bzw. der Gewerbetreibende innerhalb von sechs Wochen eine neue Arbeitnehmerin bzw. einen neuen Arbeitnehmer bestellen. Neue ArbeitnehmerInnen müssen im Betrieb hauptberuflich beschäftigt werden und den Befähigungsnachweis für das betreffende reglementierte Gewerbe erbringen. Der Befähigungsnachweis gilt auch dann als erbracht, wenn die ArbeitnehmerInnen die allenfalls vorgeschriebene Unternehmerprüfung nicht abgelegt haben.
Die Bestellung muss der Behörde angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokumente der befähigten ArbeitnehmerInnen (aus diesen müssen Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz hervorgehen)
- Nachweis der Befähigung
- Nachweis der Arbeitnehmereigenschaft (Anmeldung zur Sozialversicherung im Ausmaß von mehr als der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit)
Zuständige Stelle
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 14,30 Euro Gebühr
- 3,90 Euro pro Bogen Beilage
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Bestellung der befähigten ArbeitnehmerInnen wird mit dem Tag der Anzeige bei der zuständigen Behörde wirksam.
Beachten
Die Anzeige zur Führung eines (neuen) integrierten Betriebes wurde durch die Novelle zur Gewerbeordnung zu BGBl. I Nr. 111/2010 ersatzlos gestrichen. Es kann daher nur für bestehende integrierte Betriebe eine befähigte Arbeitnehmerin bzw. ein befähigter Arbeitnehmer bestellt werden.
Ist die Bestellung von neuen befähigten ArbeitnehmerInnen innerhalb sechs Wochen nicht möglich, kann diese Frist von der Behörde bis auf drei Monaten verlängert werden. Die Fristverlängerung muss aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt sein.
Rechtliche Grundlage: § 37 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Formular
Online-Anzeige: Bestellung befähigte/r ArbeitnehmerIn (Integrierter Betrieb)
Weiterführende Informationen
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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