Ausscheiden FilialgeschäftsführerIn - Anzeige

Voraussetzungen

GewerbeinhaberInnen müssen der Behörde das Ausscheiden der FilialgeschäftsführerInnen anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Anzeige über das Ausscheiden der FilialgeschäftsführerInnen muss unverzüglich erstattet werden.

Beachten

Das genaue Datum des Ausscheidens der FilialgeschäftsführerInnen muss angegeben werden.

Formular

Online-Anzeige: Ausscheiden FilialgeschäftsführerIn

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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