Standortverlegung des Gewerbes innerhalb Wiens - Anzeige

Voraussetzungen

In bestimmten Fällen benötigt man eine Betriebsanlagengenehmigung. Dies gilt vor allem, wenn von der Betriebsanlage Gefahren für Gewerbetreibende, KundInnen und NachbarInnen sowie deren Eigentum oder eine Belästigung für NachbarInnen ausgehen können. Die Betriebsanlagengenehmigung muss vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit im neuen Standort erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Sofern eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist: Kopie des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides

Die Standortverlegung kann

  • elektronisch oder
  • mit einem formlosen Schreiben an das für den neuen Standort zuständige Magistratische Bezirksamt erfolgen.

Achtung: Das elektronische Formular funktioniert aus technischen Gründen nur, wenn sowohl alter als auch neuer Standort in Wien sind.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten und Zahlung

Gebühren

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Mit der Ausübung des Gewerbes im neuen Standort kann, sofern keine betriebsanlagenrechtlichen Bestimmungen dagegen sprechen, sofort begonnen werden. Die Anzeige muss jedoch so rechtzeitig zu erstattet werden, dass sie spätestens am Tag der Aufnahme der Gewerbeausübung im neuen Standort bei der Gewerbebehörde einlangt.

Ausnahme: Folgende Gewerbe, dürfen erst nach rechtskräftiger Erlassung eines Bescheides im neuen Standort ausgeübt werden (für diese Gewerbe ist die MA 63 zuständig):

  • Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen)
  • RauchfangkehrerIn
  • Sprengungsunternehmen
  • Waffengewerbe (BüchsenmacherIn) einschließlich des Waffenhandels

Beachten

Für die Ausübung des Gewerbes auf Messen oder messeähnlichen Veranstaltungen muss keine Standortverlegung erstattet werden.

Formular

Online-Anzeige: Standortverlegung des Gewerbes innerhalb Wiens

Für die Verwendung des Online-Formulares benötigt man:

  • Registerzahl des Gewerbes (z. B. 123456/g/06/07 - zu finden am Gewerberegisterauszug sowie gewerberechtlichen Bescheiden bzw. Verständigungen)
  • Firmenbuch- bzw. Sozialversicherungsnummer

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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