Namensänderung - Anzeige

Voraussetzungen

Die Namensänderung muss bereits in den Personaldokumenten eingetragen sein.

Erforderliche Unterlagen

Als Nachweis der Namensänderung dienen die Personaldokumente (wie z. B. Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung, Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades, einer akademischen Berufsbezeichnung oder einer Standesbezeichnung).

Die Namensänderung kann

  • elektronisch oder
  • mit einem formlosen Schreiben an das für den Standort zuständige Magistratische Bezirksamt angezeigt werden.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten und Zahlung

Gebühren

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Änderungen des Namens müssen innerhalb von vier Wochen der Behörde angezeigt werden.

Beachten

Bei in Österreich im Firmenbuch eingetragenen Firmen kann die Anzeige der Firmenwortlautänderung entfallen, da die Gewerbebehörde in diesen Fällen automatisch vom Firmenbuchgericht verständigt wird.

Formular

Online-Anzeige: Namensänderung

Für die Verwendung des Online-Formulares benötigt man:

  • Registerzahl des Gewerbes (z. B. 123456/g/06/07 - zu finden am Gewerberegisterauszug sowie gewerberechtlichen Bescheiden bzw. Verständigungen)
  • Firmenbuch- bzw. Sozialversicherungsnummer

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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