Namensänderung - Anzeige
Voraussetzungen
Die Namensänderung muss bereits in den Personaldokumenten eingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen
Als Nachweis der Namensänderung dienen die Personaldokumente (wie z. B. Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung, Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades, einer akademischen Berufsbezeichnung oder einer Standesbezeichnung).
Die Namensänderung kann
- elektronisch oder
- mit einem formlosen Schreiben an das für den Standort zuständige Magistratische Bezirksamt angezeigt werden.
Zuständige Stelle
Kosten und Zahlung
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Änderungen des Namens müssen innerhalb von vier Wochen der Behörde angezeigt werden.
Beachten
Bei in Österreich im Firmenbuch eingetragenen Firmen kann die Anzeige der Firmenwortlautänderung entfallen, da die Gewerbebehörde in diesen Fällen automatisch vom Firmenbuchgericht verständigt wird.
Formular
Online-Anzeige: Namensänderung
Für die Verwendung des Online-Formulares benötigt man:
- Registerzahl des Gewerbes (z. B. 123456/g/06/07 - zu finden am Gewerberegisterauszug sowie gewerberechtlichen Bescheiden bzw. Verständigungen)
- Firmenbuch- bzw. Sozialversicherungsnummer
Weiterführende Informationen
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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