Erweiterung einer bestehenden Gewerbeberechtigung - Antrag
Voraussetzungen
Die Erweiterung des Berechtigungsumfangs eines Gewerberechts stellt inhaltlich nichts anderes dar als eine neue Gewerbeanmeldung. Sie wird daher nach demselben Verfahren wie die Gewerbeanmeldung behandelt. Als Voraussetzungen gelten insbesondere:
- Aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. Konzession
- Bei Gewerben nach dem Güterbeförderungsgesetz und dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz:
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und die Verfügungsberechtigung über entsprechende Abstellplätze (Dabei wird die Summe der Anzahl der Fahrzeuge aller Gewerbeberechtigungen eines Gewerbetreibenden zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Anzahl der Abstellplätze herangezogen.)
- Erbringung des Befähigungsnachweises für den erweiterten Gewerberechtsumfang (außer bei freien Gewerben)
Erforderliche Unterlagen
Für alle reglementierten Gewerbe:
Für Gewerbe nach dem Güterbeförderungsgesetz:
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: 10 KB RTF
- Verfügungsberechtigung über Abstellplätze in Wien oder einer anderen Gemeinde im selben oder einem angrenzenden Verwaltungsbezirk
Für Gewerbe nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz:
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für Busse: 9 KB RTF
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für PKW: 20 KB RTF
- Verfügungsberechtigung über Abstellplätze in Wien oder einer unmittelbar angrenzenden Gemeinde
Zuständige Stelle
Kosten und Zahlung
Die Gebühren entsprechen im Wesentlichen jenen der Gewerbeanmeldung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Gewerbeausübung im erweiterten Gewerbeumfang ist bei einigen reglementierten Gewerben (Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung) und den Gewerben nach dem Güterbeförderungsgesetz und dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz erst ab Rechtskraft des jeweiligen Bescheides möglich.
Beachten
Rechtliche Grundlagen:
- § 339 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
- §340 GewO 1994
- § 1 Abs. 5 Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG 1995)
- § 3 Abs. 2 GütbefG 1995
- § 5 GütbefG 1995
- § 1 Abs. 2 Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 (GelverkG 1996)
- § 4 Abs. 2 GelverkG 1996
- § 5 GelverkG 1996
Formular
Online-Antrag: Erweiterung einer bestehenden Gewerbeberechtigung
Weiterführende Informationen
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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