Einschränkung der Gewerbeberechtigung - Anzeige

Voraussetzungen

  • Aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. Konzession
  • Die Einschränkung der Gewerbeberechtigung bzw. des Konzessionsumfanges muss bei der Behörde angezeigt werden. Erst dann erfolgt die Eintragung der Einschränkung im Gewerberegister.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen bei der Gewerbebehörde abgegeben werden:

  • Bei Konzessionen nach dem Güterbeförderungsgesetz: überzählige beglaubigte Gewerberegisterauszüge und bzw. oder beglaubigte Abschriften der EU-Lizenz
  • Bei Konzessionen nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz: überzählige beglaubigte Abschriften der EU-Lizenz

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Gewerbeberechtigung bzw. der Konzessionsumfang kann grundsätzlich jederzeit eingeschränkt werden.

Die Einschränkung der Gewerbeberechtigung bzw. des Konzessionsumfanges wird mit dem Tag wirksam, an dem die Anzeige über die Einschränkung bei der Behörde einlangt, wenn die GewerbeinhaberInnen die Einschränkung nicht für einen späteren Tag anzeigen.

Beachten

Die Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name der GewerbeinhaberInnen
  • Gewerbewortlaut
  • Gewerbestandort
  • Gewerberegisterzahl
  • Datum der Einschränkung, wenn späterer Zeitpunkt

Die Anzeige der Einschränkung der Gewerbeberechtigung bzw. des Konzessionsumfanges kann nach ihrem Einlangen bei der Behörde nicht widerrufen werden.

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Online-Anzeige: Einschränkung der Gewerbeberechtigung

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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