Änderung der Betriebsart (Gastgewerbe) - Anzeige

Voraussetzungen

Bei der Anmeldung des Gastgewerbes muss die Betriebsart (z. B. Restaurant, Hotel, Gasthaus, Bar, Imbissstube, Kaffeehaus, Kaffeerestaurant, Espresso) angegeben werden, in der das Gastgewerbe ausgeübt werden soll. Die Änderung der Betriebsart eines bestehenden Gastgewerbes muss von den GewerbeinhaberInnen angezeigt werden. Auch für die neue Betriebsart muss ein entsprechender Befähigungsnachweis erbracht werden.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen zum Befähigungsnachweis

Zuständige Stelle

Die Anzeige muss beim Magistratischen Bezirksamt des Gewerbestandortes erstattet werden.

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Anzeige der Änderung der Betriebsart des Gastgewerbes muss unverzüglich erstattet werden.

Beachten

Rechtliche Grundlage: § 111 Abs. 5 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

Formular

Online-Anzeige: Änderung der Betriebsart (Gastgewerbe)

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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