Änderung der Betriebsart (Gastgewerbe) - Anzeige
Voraussetzungen
Bei der Anmeldung des Gastgewerbes muss die Betriebsart (z. B. Restaurant, Hotel, Gasthaus, Bar, Imbissstube, Kaffeehaus, Kaffeerestaurant, Espresso) angegeben werden, in der das Gastgewerbe ausgeübt werden soll. Die Änderung der Betriebsart eines bestehenden Gastgewerbes muss von den GewerbeinhaberInnen angezeigt werden. Auch für die neue Betriebsart muss ein entsprechender Befähigungsnachweis erbracht werden.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Befähigungsnachweis
Zuständige Stelle
Die Anzeige muss beim Magistratischen Bezirksamt des Gewerbestandortes erstattet werden.
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Die Anzeige der Änderung der Betriebsart des Gastgewerbes muss unverzüglich erstattet werden.
Beachten
Rechtliche Grundlage: § 111 Abs. 5 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Formular
Online-Anzeige: Änderung der Betriebsart (Gastgewerbe)
Weiterführende Informationen
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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