Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte in Wien - Anzeige

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Die Zurücklegung der weiteren Betriebsstätte kann

  • elektronisch oder
  • mit einem formlosen Schreiben erfolgen.

Achtung: Das elektronische Formular funktioniert aus technischen Gründen nur, wenn sowohl der Standort des Hauptbetriebes als auch die weitere Betriebsstätte in Wien sind.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Zurücklegung der weiteren Betriebsstätte ist sofort wirksam. Die Anzeige muss jedoch so rechtzeitig erstattet werden, dass sie spätestens am Tag der Einstellung der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte bei der Gewerbebehörde einlangt.

Formular

Online-Anzeige: Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte in Wien

Für die Verwendung des Online-Formulares benötigt man:

  • Registerzahl des Gewerbes (z. B. 123456/g/06/07 - zu finden am Gewerberegisterauszug sowie gewerberechtlichen Bescheiden bzw. Verständigungen)
  • Firmenbuch- bzw. Sozialversicherungsnummer

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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