Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte in Wien - Anzeige
Voraussetzungen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Die Zurücklegung der weiteren Betriebsstätte kann
- elektronisch oder
- mit einem formlosen Schreiben erfolgen.
Achtung: Das elektronische Formular funktioniert aus technischen Gründen nur, wenn sowohl der Standort des Hauptbetriebes als auch die weitere Betriebsstätte in Wien sind.
Zuständige Stelle
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Die Zurücklegung der weiteren Betriebsstätte ist sofort wirksam. Die Anzeige muss jedoch so rechtzeitig erstattet werden, dass sie spätestens am Tag der Einstellung der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte bei der Gewerbebehörde einlangt.
Formular
Online-Anzeige: Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte in Wien
Für die Verwendung des Online-Formulares benötigt man:
- Registerzahl des Gewerbes (z. B. 123456/g/06/07 - zu finden am Gewerberegisterauszug sowie gewerberechtlichen Bescheiden bzw. Verständigungen)
- Firmenbuch- bzw. Sozialversicherungsnummer
Weiterführende Informationen
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
Kontaktformular
