Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte innerhalb Wiens - Anzeige

Voraussetzungen

In bestimmten Fällen wird eine Betriebsanlagengenehmigung benötigt. Dies gilt vor allem, wenn von der Betriebsanlage Gefahren für Gewerbetreibende, KundInnen und NachbarInnen sowie deren Eigentum, oder eine Belästigung für NachbarnInnen ausgehen können. Die Betriebsanlagengenehmigung muss vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit im neuen Standort erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Sofern eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist: Kopie des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides

Die Anzeige einer weiteren Betriebsstätte kann

  • elektronisch oder
  • mit einem formlosen Schreiben an die für den Standort zuständige Behörde erfolgen.

Achtung: Das elektronische Formular funktioniert aus technischen Gründen nur, wenn sowohl der Standort des Hauptbetriebes als auch die weitere Betriebsstätte in Wien sind.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten und Zahlung

Gebühren

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Mit der Ausübung des Gewerbes in der weiteren Betriebsstätte kann, sofern keine betriebsanlagenrechtlichen Bestimmungen dagegen sprechen, sofort begonnen werden. Die Anzeige muss jedoch so rechtzeitig erstattet werden, dass sie spätestens am Tag der Aufnahme der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte bei der Gewerbebehörde einlangt.

Ausnahme: Folgende Gewerbe dürfen erst nach rechtskräftiger Erlassung eines Bescheides ausgeübt werden (für diese Gewerbe ist die MA 63 zuständig):

  • Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen)
  • RauchfangkehrerIn
  • Sprengungsunternehmen
  • Waffengewerbe (BüchsenmacherIn) einschließlich des Waffenhandels

Beachten

Keine weitere Betriebsstätte muss erstattet werden für:

  • Ausübung des Gewerbes auf Messen oder messeähnlichen Veranstaltungen
  • Räumlichkeiten, die nur der Aufbewahrung von Waren oder Betriebsmitteln dienen
  • Räumlichkeiten, in denen in einem Standort des Gewerbe verkaufte Waren nur ausgefolgt werden

Formular

Online-Anzeige: Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte innerhalb Wiens

Für die Verwendung des Online-Formulares benötigt man:

  • Registerzahl des Gewerbes (z. B. 123456/g/06/07 - zu finden am Gewerberegisterauszug sowie gewerberechtlichen Bescheiden bzw. Verständigungen)
  • Firmenbuch- bzw. Sozialversicherungsnummer

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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