Zurücklegung eines Gewerbes in Wien - Anzeige
Voraussetzungen
Es darf keine Verfügungsbeschränkung (wie Pfändung des Gewerberechtes) über das Gewerberecht vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung kann
- elektronisch oder
- mit einem formlosen Schreiben an das für den Standort zuständige Magistratische Bezirksamt erfolgen.
Dokumente (wie Registerauszug, Gewerbeschein, Legitimationen) müssen an die Behörde zurückgestellt werden.
Zuständige Stelle
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Die Zurücklegung wird mit dem Tage wirksam, an dem die Anzeige bei der Behörde einlangt.
Ausnahme: Die GewerbeinhaberInnen zeigen die Zurücklegung für einen späteren Zeitpunkt an oder bindet sie an eine Bedingung.
Beachten
Die Anzeige über die Zurücklegung des Gewerbes ist unwiderruflich. Sie berührt nicht ein etwaiges Fortbetriebsrecht der Konkursmasse, der ZwangsverwalterInnen oder der ZwangspächterInnen.
Formular
Online-Anzeige: Zurücklegung eines Gewerbes in Wien
Für die Verwendung des Online-Formulares benötigt man:
- Registerzahl des Gewerbes (z. B. 123456/g/06/07 - zu finden am Gewerberegisterauszug sowie gewerberechtlichen Bescheiden bzw. Verständigungen)
- Firmenbuch- bzw. Sozialversicherungsnummer
Weiterführende Informationen
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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