Zurücklegung eines Gewerbes in Wien - Anzeige

Voraussetzungen

Es darf keine Verfügungsbeschränkung (wie Pfändung des Gewerberechtes) über das Gewerberecht vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung kann

Dokumente (wie Registerauszug, Gewerbeschein, Legitimationen) müssen an die Behörde zurückgestellt werden.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Zurücklegung wird mit dem Tage wirksam, an dem die Anzeige bei der Behörde einlangt.

Ausnahme: Die GewerbeinhaberInnen zeigen die Zurücklegung für einen späteren Zeitpunkt an oder bindet sie an eine Bedingung.

Beachten

Die Anzeige über die Zurücklegung des Gewerbes ist unwiderruflich. Sie berührt nicht ein etwaiges Fortbetriebsrecht der Konkursmasse, der ZwangsverwalterInnen oder der ZwangspächterInnen.

Formular

Online-Anzeige: Zurücklegung eines Gewerbes in Wien

Für die Verwendung des Online-Formulares benötigt man:

  • Registerzahl des Gewerbes (z. B. 123456/g/06/07 - zu finden am Gewerberegisterauszug sowie gewerberechtlichen Bescheiden bzw. Verständigungen)
  • Firmenbuch- bzw. Sozialversicherungsnummer

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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