Verlustgegenstände

Allgemeine Informationen

Die Abteilung Zentraler Einkauf ist für das Fundwesen zuständig. Die Bezirksämter nehmen auch weiterhin Fundgegenstände entgegen und stellen Verlustanzeigen aus. Fundgegenstände können aber auch im Stadtinformationszentrum Wien im Rathaus abgegeben werden.

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Aufbewahrung von Fundgegenständen im Zentralen Fundservice maximal ein Jahr.

Zuständige Stelle

Magistratische Bezirksämter

Zentrales Fundservice (MA 54)
3., Am Modenapark 1-2, Stiege 1, 2. Stock
Fundservice-Auskunft: +43 1 4000-8091
E-Mail: post@m54.magwien.gv.at

Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten und Zahlung

Stadtinformationszentrum
Achtung: Im Stadtinformationszentrum ist die Ausstellung von Verlustanzeigen bzw. -bestätigungen nicht möglich.

  • Verlustanzeigen:
    • Schriftlich - gebührenfrei
    • Mündlich - 2,10 Euro sofern eine Niederschrift abgefasst wird
  • Verlustbestätigungen:
    • 2,10 Euro: adressiert an eine bestimmte von den AntragstellerInnen verschiedene physische oder juristische Person
    • 15,30 Euro: adressiert an die AntragstellerInnen selbst
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

  • Tiere sind keine Funde. Wenn Ihnen ein Tier wegläuft, dann rufen Sie bitte die Tierschutzhelpline: +43 1 4000-8060 an.
  • Verlust in einem öffentlichen Verkehrsmittel - zuerst an den jeweiligen Betreiber wenden (Wiener Linien, ÖBB)
  • Wertfunde
  • Finderlohn
  • Verlust von Papieren rund ums Auto, Kennzeichentafeln, Waffen sowie Diebstahlsanzeigen usw. muss weiterhin bei der Polizei angezeigt werden.

Homepage: Fundamt Online-Suche

Verantwortlich für diese Seite:
Patrick Zeilinger (Magistratsabteilung 54)
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