Fundgegenstände
Allgemeine Informationen
Die Abteilung Zentraler Einkauf ist für das Fundwesen zuständig. Die Bezirksämter nehmen auch weiterhin Fundgegenstände entgegen und stellen Fundanzeigen aus. Fundgegenstände können aber auch im Stadtinformationszentrum Wien im Rathaus abgegeben werden.
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Der Fund muss unverzüglich der Fundbehörde oder den VerlustträgerInnen selbst ausgehändigt werden, wenn der gemeine Wert der gefundenen Sache 10 Euro übersteigt bzw. es erkennbar ist, dass die Wiedererlangung der Sache für VerlustträgerInnen von erheblicher Bedeutung ist. (§ 390 ABGB und § 391 ABGB).
Zuständige Stelle
Zentrales Fundservice (MA 54)
3., Am Modenapark 1-2, Stiege 1, 2. Stock
Fundservice-Auskunft: +43 1 4000-8091
E-Mail: post@m54.magwien.gv.at
Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
Stadtinformationszentrum
Achtung: Im Stadtinformationszentrum ist die Ausstellung von Verlustanzeigen bzw. -bestätigungen nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis (die anonyme Fundabgabe ist grundsätzlich auch möglich)
Kosten und Zahlung
Die Fundanzeige ist gebührenfrei.
Zusätzliche Informationen
- Tiere sind keine Funde. Wenn Ihnen ein Tier zuläuft, dann rufen Sie bitte die Tierschutzhelpline: +43 1 4000-8060 an. Der Transport des Tieres ins Tierschutzhaus Vösendorf wird von der Wiener Tierrettung kostenlos durchgeführt.
- Fund in einem öffentlichen Verkehrsmittel - zuerst an den jeweiligen Betreiber wenden (Wiener Linien)
- Wertfunde
- Finderlohn. Wird eine Fundsache nicht innerhalb eines Jahres von den VerlustträgerInnen beansprucht, so erwerben die FinderInnen das Eigentum an dem Fundgegenstand - ein Verzicht ist möglich.
Homepage: Fundamt Online-Suche
Verantwortlich für diese Seite:Patrick Zeilinger (Magistratsabteilung 54)
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