Privatrechtliche Einzelvereinbarung bei Herstellung eines Gehsteiges bzw. einer Gehsteigauf- und -überfahrt - Antrag
Allgemeine Informationen
Für die Errichtung aller Baulichkeiten von Privatpersonen in bzw. auf öffentlichen Verkehrsflächen, die im Eigentum oder in Verwaltung der Stadt Wien stehen, muss eine privatrechtliche Einzelvereinbarung bei der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) beantragt werden.
Voraussetzungen
Privatrechtliche Einzelvereinbarung der MA 28
Fristen und Termine
Der Antrag muss frühestens sechs Wochen, aber spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at
Kontakt und Kundenzentrum der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr (Kassa von 8 bis 16 Uhr), Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (Kassa bis 15 Uhr)
Verfahrensablauf
Einreichungen bei der MA 28 sind persönlich oder per Post, Fax und E-Mail möglich.
Mit dieser Einzelvereinbarung stimmt die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) einer privaten Gehsteigherstellung, oder der Errichtung einer Gehsteigauf- und -überfahrt zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einbautenträger (Leitungsbetreiber) von der bevorstehenden privaten Gehsteigherstellung informiert werden müssen, um notwendige Aufgrabungen unmittelbar nach Neuherstellung eines Gehsteiges zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Bei Einreichungen per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass der Antrag nur dann ordnungsgemäß ist, wenn auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden ist (Einscannen des unterschriebenen Formulars).
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Es muss beachtet werden, dass nur vollständige Anträge (alle erforderlichen Unterschriften und sonstige Beilagen) eine rasche Erledigung ermöglichen und das Verfahren beschleunigen.
Formular
Privatrechtliche Einzelvereinbarung für die Gehsteigherstellung:
Zusätzliche Informationen
Homepage: Straßenverwaltung und Straßenbau
straßen wien (Magistratsabteilung 28)
Kontaktformular
