Bekanntgabe der Höhenlage, Breite und Bauart des Gehsteiges - Antrag
Allgemeine Informationen
Ein Antrag ist erforderlich, wenn die Herstellung eines Gehsteiges in einem Baubewilligungsbescheid der Baupolizei (MA 37) als Anliegerleistung vorgeschrieben wurde.
Voraussetzungen
Baubewilligungsbescheid der Baupolizei (MA 37)
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at
Kontakt und Kundenzentrum der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr (Kassa von 8 bis 16 Uhr), Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (Kassa bis 15 Uhr)
Verfahrensablauf
Anträge können persönlich oder per Post, Fax und E-Mail bei der MA 28 eingereicht werden.
Seitens der Stadt Wien wird bekannt gegeben, in welcher Höhenlage, Breite und Bauart ein Gehsteig hergestellt werden soll.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach erfolgter Herstellung des Gehsteiges die Feststellung der vorschriftsgemäßen Herstellung (Gehsteigkonstatierung) bei der MA 28 beantragt werden muss.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss die Unterschriften der AntragstellerInnen sowie die Unterschriften aller LiegenschaftseigentümerInnen oder deren bevollmächtigte VertreterInnen (Vorlage der Vollmacht erforderlich) enthalten.
Bei Einreichungen per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass der Antrag nur dann ordnungsgemäß ist, wenn auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden ist (Einscannen des unterschriebenen Formulars).
Kosten und Zahlung
Der Antrag muss vergebührt werden:
- 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
- 14,30 Euro Bundesgebühren
- 3,90 Euro pro Beilagen bis Format A3
- 7,20 Euro pro Beilagen größer als Format A3
Bezahlung der Gebühren durch:
- Barzahlung bei der MA 28
- Bezahlung in der MA 28 mittels Internet über das Bezahlservice der Stadt Wien
- Anforderung eines Zahlscheines
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Es muss beachtet werden, dass nur vollständige Anträge (alle erforderlichen Unterschriften und sonstige Beilagen) eine rasche Erledigung ermöglichen und das Verfahren beschleunigen.
Formular
Antrag um Bekanntgabe der Höhenlage, Breite und Bauart des Gehsteiges und Aussteckung der Höhenlage:
Zusätzliche Informationen
Homepage: Straßenverwaltung und Straßenbau
straßen wien (Magistratsabteilung 28)
Kontaktformular
