Fiakerkonzession - Antrag

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates
  • Eigenberechtigung bei natürlichen Personen
  • Verlässlichkeit
  • Fachliche Befähigung
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • Stallung, Garage, Kutschen, Zugpferde, Ausrüstungsgegenstände (Zuggeschirr)

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftnachweis
  • Meldezettel
  • Lichtbildausweis
  • Leumundszeugnis nicht älter als drei Monate
  • Befähigungsnachweis für Fiakerunternehmen (Prüfungszeugnis)
  • Eventuell Auszug aus dem Firmenbuch
  • Nachweis über Unterweisung in Erster Hilfe oder Führerschein
  • Nachweis über den nicht nur vorübergehenden Besitz einer Kutsche (Kaufvertrag)
  • Nachweis über den nicht nur vorübergehenden Besitz von zwei Pferden pro Kutsche (Kaufvertrag)
  • Nachweis über den nicht nur vorübergehenden Besitz der erforderlichen Geschirre für die Pferde (Kaufvertrag)
  • Nachweis über die nicht nur vorübergehende Verfügung von Stallungen und Garagen (Mietvertrag)
  • Nachweis einer dreijährigen befugten fachlichen Tätigkeit
  • Gutachten Kutsche
  • Gutachten über Pferde und Stall
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen
  • Gutachten Wirtschaftskammer
  • Gutachten zu Kotauffangvorrichtungen
  • Ausreichende Haftpflichtversicherung

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at

Ansprechperson
Sonja Hochmeister
Telefon: +43 1 79514-38346
E-Mail: sonja.hochmeister@wien.gv.at

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 14,30 Euro Antragsgebühr
  • 3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)
  • 58 Euro Verwaltungsabgabe

Diesbezügliche Informationen erteilt die Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen.

Die Gebühren können direkt in der MA 65 einbezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Anträge können jederzeit gestellt werden.

Beachten

Platzkartenvergabe für Fiakerplätze

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
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