Bestellung von FührerscheinärztInnen - Antrag

Voraussetzungen

Die Gesundenuntersuchung vor Erteilung einer Lenkberechtigung (Führerscheinuntersuchung) darf nur von sachverständigen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin durchgeführt werden.

Voraussetzungen für die Bestellung:

  • ÄrztIn der Allgemeinmedizin
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
  • Absolvierung der Schulung zu sachverständigen ÄrztInnen

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Bestellung kann formlos schriftlich, persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.

Folgende Belege müssen dem Antrag beigelegt werden:

  • Kopie des Führerscheines
  • Kopie der Promotionsurkunde
  • Auszug der aktuellen Eintragung in die Liste der Ärztekammer
  • Bestätigung über die Absolvierung der Schulung zu sachverständigen ÄrztInnen
  • Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises
  • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate)

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at

Ansprechperson
Monika Hofmann
Telefon: +43 1 79514-38314
E-Mail: monika.hofmann@wien.gv.at

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr

Kosten und Zahlung

  • 145 Euro Verwaltungsabgabe
  • 14,30 Euro Antragsgebühr
  • 3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)

Die Gebühren können direkt in der MA 65 (bei der Bescheidabholung) oder mittels beigefügtem Zahlschein (bei Zustellung) einbezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.

Beachten

Die Ärzteliste liegt in jeder Fahrschule und bei jeder Polizeidienststelle auf und wird auf Wunsch per Post, via Telefax oder per E-Mail zugesandt.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
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