Erteilung einer Fahrschulbewilligung - Antrag

Voraussetzungen

  • Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Fahrschule
  • Unmittelbare persönliche Leitung
  • HTL-Matura in Elektrotechnik oder Maschinenbau
  • Fahrschullehrerberechtigung (fünf Jahre in den letzten zehn Jahren)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates

Erforderliche Unterlagen

  • Zwei Kopien des Führerscheins (beidseitig)
  • Bestätigung über fünfjährige Tätigkeit als FahrschullehrerIn
  • HTL-Reifeprüfungszeugnis
  • Auszug aus dem Strafregister (erhältlich beim zuständigen Polizeikommissariat); nicht älter als sechs Monate
  • Meldezettel oder Meldebestätigung
  • Mietvertrag für die erforderlichen Räume bzw. Eigentumsnachweis
  • Nachweis über Mittel für Lehrpersonen, Lehrbehelfe und Schulfahrzeuge

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-3830
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: post@ma65.wien.gv.at

Ansprechperson
Alfred Hohos
Telefon: +43 1 79514-38356
E-Mail: alfred.hohos@wien.gv.at

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: 8 bis 12 Uhr

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 47,30 Euro Antragsgebühr
  • 3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)
  • 196 Euro für Errichtung der Fahrschule
  • 65 Euro für Genehmigung des Betriebes
  • Kommissionsgebühren halbe Stunde 7,63 Euro pro BeamterIn bei Kommissionierung (Verhandlung)

Die Gebühren können direkt in der MA 65 einbezahlt werden.

Auf die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung wird hingewiesen. Diesbezügliche Informationen erteilt die Wirtschaftskammer Wien.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Anträge können jederzeit gestellt werden.

Beachten

Mehr Informationen: Wirtschaftskammer Wien - Fachgruppe der Kraftfahrschulen

Formular

Online-Antrag: Erteilung einer Fahrschulbewilligung

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
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